Das Bundesministerium der Justiz hat nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ Vorschläge zur Reform des Rechts der „Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ vorgelegt. Das Ministerium reagiert damit erstens auf den Fall des Mannes, der von der bayerischen Justiz vor sieben Jahren in die Psychiatrie eingewiesen und trotz wachsender Zweifel an der Sorgfalt dieser Einweisung bisher nicht entlassen wurde. Es reagiert zweitens darauf, dass die Zahl der in der Psychiatrie untergebrachten Straftäter „ständig“ steige. Angesichts „der Tiefe des Eingriffs in die Freiheit“ sei die Reform dringend erforderlich, heißt es in einem Reformpapier, das der SZ vorliegt.
Auf Facebook teilen
Follow on Facebook
Add to Google+
Verbindung zu Linked in
Subscribe by Email
Drucken