Kabinettsbeschluss zum TSVG stärkt Patienten

Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes enthält die
Kabinettsfassung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)
entscheidende Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf. In
einer ersten Reaktion hebt Vorstandsvorsitzender Martin Litsch einige
Punkte hervor: „Die digitale Vernetzung der Akteure im
Gesundheitswesen wird jetzt endlich umfassend geregelt, indem beim
weiteren Ausbau der elektronischen Kommunikation ausdrücklich auch
die Patienten einbezogen sind.“

Neben Konkretisierungen im Bereich der ärztlichen Bedarfsplanung
begrüßt Litsch zudem das Stufenkonzept in der
psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung. „Damit stärken wir
die Akutversorgung und differenzieren genauer nach Schweregrad. Das
macht die Behandlung für Patienten bedarfsgerechter und flexibler.“
Positiv überrascht zeigt sich Litsch über einen anderen Schritt:
„Sollte es gelingen, mit dem Gesetz endlich ambulante
Kodierrichtlinien einzuführen, so wäre das nicht nur ein Riesenerfolg
für die ärztliche Diagnosequalität, sondern auch ein entscheidender
Beitrag zur Stärkung der Manipulationsresistenz im Morbi-RSA.“

An anderer Stelle reagiert Litsch allerdings skeptisch: „Fest
steht, wenn jetzt noch mehr Beitragsgelder an Ärzte fließen, sollten
Patienten auch mehr Terminservice und Behandlungsqualität spüren
können. Ob Ärzte durch all die neuen Honorarzuschläge aber wirklich
mehr neue Patienten annehmen und gezielter an andere Ärzte
überweisen, steht allerdings in den Sternen.“

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Dr. Kai Behrens
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