Geographische Randlagen wie unsere Inseln und
besonders unsere Halligen sind eine Herausforderung an das
Schulsystem in Schleswig-Holstein. Hier darf der alleinige Blick auf
die Mindestgrößenverordnungen nicht im Vordergrund stehen, weil der
Anspruch jedes einzelnen Kindes auf Schulbildung Vorrang vor jeder
bildungsökonomischen Erwägung haben muss. Nicht alle weiterführenden
Schulabschlüsse können auf Amrum, Pellworm und den Halligen
wohnortnah sichergestellt werden. Ein regelmäßiges Pendeln von diesen
Inseln zu einer weiterführenden Schule lässt sich nicht vermeiden,
ist aber im Winterhalbjahr mitunter schwierig bis unmöglich, was
jeder weiß, der mal versucht hat, im Winter nach Amrum zu gelangen.
Der Hauptausschuss des nordfriesischen Kreistags hat sich im August
pflichtgemäß mit dieser Frage auseinandergesetzt und setzt sich für
eine Förderung der Schüler von den Halligen ab Klasse 10 und für eine
Förderung der Schüler im dänischen Schulsystem ab Klasse 9 in einer
Höhe von 300 bzw. 400 Euro monatlich ein. Diese Kosten sollen
zwischen der Gemeinde bzw. dem Amt, dem Land und dem Kreis aufgeteilt
werden.
Inwieweit die für Helgoland gefundene Lösung übertragbar ist, wird
diskutiert. Der nordfriesische Landrat sieht in der
Helgoland-Regelung keine Privilegierung, sondern die Beseitigung
einer Benachteiligung, zumal die Hochseeinsel Helgoland noch
wesentlich abgelegener ist als die nordfriesischen Inseln und
Halligen. Als Abgeordneter aus dem Kreis Pinneberg weiß ich, wovon
ich rede, denn bei einem meiner letzten Besuche auf Helgoland Anfang
März gab es weder auf der Hin- und der Rückfahrt regelmäßige
Abfahrten.
Die Position des SSW ist aus unserer Sicht nachvollziehbar. Es
geht hier nach unserem Verständnis nicht nur um das Recht der
Schülerinnen und Schüler auf Bildung. Denn wenn wir nicht
sicherstellen, dass auch die Kinder und Jugendlichen in
geographischen Randlagen ihre Bildungspotentiale voll ausschöpfen
können, wird die Folge sein, dass viele Familien aus der Region
abwandern.
Das aber würde die friesische Minderheit in Nordfriesland in ihrer
Existenz bedrohen und wäre schon deshalb mit dem Auftrag der
Landesverfassung, sie zu schützen, unvereinbar. Wir stimmen deshalb
dem Antrag des SSW zu.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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