Kalb: 9er-Gremium bei Sekundärmarktankäufen verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die
Verfassungsmäßigkeit des sogenannten 9er-Gremiums bei der
Parlamentsbeteiligung im Falle von Sekundärmarktankäufen von
Staatsanleihen durch die EFSF festgestellt. Dazu erklärt der
haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

„Das Bundesverfassungsgericht hat uns in unserer Einschätzung
bestätigt, dass im sensiblen Bereich des Ankaufs von Staatsanleihen
durch die EFSF auf dem Sekundärmarkt absolute Vertraulichkeit
gewährleistet sein muss. Das vom Deutschen Bundestag für die Fälle
besonderer Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit eingerichtete
Sondergremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses bleibt auch
nach der Entscheidung für die Beratung und Beschlussfassung über den
Ankauf von Staatsanleihen durch die EFSF auf dem Sekundärmarkt
zuständig.

Ein Bekanntwerden auch nur der Planung einer solchen Notmaßnahme
am Sekundärmarkt wäre geeignet, den Erfolg derselben zu vereiteln.
Deshalb muss die Vorbereitung einer solchen Notmaßnahme, also auch
deren Beratung und ein diesbezüglicher Zustimmungsbeschluss,
absoluter Vertraulichkeit unterliegen. Um dies zu gewährleisten
benötigen wir das 9er Gremium, das vornehmlich für diesen Zweck
gegründet wurde.

Soweit das Bundesverfassungsgericht die weiteren Zuständigkeiten
des 9er-Gremiums für verfassungswidrig erklärt hat, werden wir die
Regelungen zur Parlamentsbeteiligung selbstverständlich ändern.“

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