Der Deutsche Bundestag behandelt heute das Gesetz
zum Abbau der Kalten Progression in zweiter und dritter Lesung. Dazu
erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
„Mit dem Gesetz zum Abbau der Kalten Progression im
Einkommensteuerrecht setzen wir unser Versprechen aus dem
Koalitionsvertrag um: Wir wollen untere und mittlere
Einkommensbezieher entlasten. Die Opposition lehnt den Gesetzentwurf
ab und will damit die Einkommen im Laufe der Zeit entwerten.
Wir werden in zwei Schritten, zum 1. Januar 2013 und zum 1. Januar
2014, die inflationsbedingten Steuermehreinnahmen im Volumen von
insgesamt rund sechs Milliarden Euro an die Bürgerinnen und Bürger
zurückgeben. Die Entlastungswirkung wird in 2013 zwei und in 2014
weitere vier Milliarden Euro betragen. Dies ist ein wichtiger Schritt
zu mehr Steuergerechtigkeit.
Es geht darum, inflationsbedingte Steuererhöhungen zu vermeiden –
nicht darum, Steuerentlastungen durch neue Schulden zu finanzieren.
Der Staat verzichtet auf einen Teil von Steuermehreinnahmen, um von
Lohnerhöhungen nicht mehr zu profitieren, als der jeweilige
Einkommensbezieher. Wir sorgen dafür, dass mehr Netto vom
Bruttoeinkommen beim Steuerzahler verbleibt.
Die Länder haben bereits ihren Widerstand gegen dieses Gesetz
angekündigt. Blockiert der Bundesrat das Gesetz, so geht das vor
allem zu Lasten der Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen. Das ist
unredlich.“
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