Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes
zum Abbau der Kalten Progression im Einkommensteuerrecht beschlossen.
Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
„Mit dem Gesetz zum Abbau der Kalten Progression im
Einkommensteuerrecht lösen wir unser Versprechen ein, vor allem
Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen steuerlich zu entlasten:
In zwei Schritten, zum 1. Januar 2013 und zum 1. Januar 2014, werden
wir die inflationsbedingten Steuermehreinnahmen im Volumen von
insgesamt rund sechs Milliarden Euro an die Bürgerinnen und Bürger
zurückgeben. Die Entlastungswirkung wird in 2013 zwei und in 2014
weitere vier Milliarden Euro betragen. Dies ist ein wichtiger Schritt
zu mehr Steuergerechtigkeit.
Die kalte Progression führt zu verdeckten Steuererhöhungen, ohne
dass der Gesetzgeber tätig wird. Es ist aber nicht zu akzeptieren,
dass die Menschen eine Lohnerhöhung erhalten, die die Inflation
ausgleicht, sie dann jedoch von dieser Lohnerhöhung einen höheren
Satz an den Staat abführen sollen. Die Menschen sollen nicht vor der
Steuer reicher gemacht werden, als sie tatsächlich sind.“
Hintergrund:
Das Tarifmodell zur Beseitigung der kalten Progression sieht
folgende Eckpunkte vor:
– Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.354 Euro in zwei Schritten
– zum 1. Januar 2013 um 126 Euro und zum 1. Januar 2014 um 224
Euro, also insgesamt 350 Euro.
– Im Zusammenhang damit prozentuale Anpassung des Tarifverlaufs an
die im Existenzminimum abgebildete Preisentwicklung, ebenfalls
in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 und 1. Januar 2014, mit
insgesamt 4,4 Prozent.
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 – 5 5012 / – 5 2427
Fax: 030 / 227 – 5 60 23
Weitere Informationen unter:
http://