Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der
Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen
Steuern und Finanzmarkt beschlossen. Dazu erklärt der haushalts- und
finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Bartholomäus Kalb:
„Mit dem Steuerabkommen werden wir nach Jahrzehnten vergeblicher
Versuche die Durchsetzung deutscher Steueransprüche in der Schweiz
zukünftig sicherstellen. Das Abkommen ist ein großer Erfolg und ein
wichtiger Schritt zur Eindämmung der Steuerhinterziehung. Es führt zu
mehr Steuergerechtigkeit und stärkt die Einnahmebasis von Bund,
Ländern und Kommunen. Die Mehreinnahmen liegen im Milliardenbereich.
Zum Ausgleich entgangener Erbschaftsteuereinnahmen ist der Bund den
Ländern erheblich entgegengekommen. Sie erhalten aus dem Volumen der
Nachversteuerung vorab 30 Prozent, im Übrigen 44 Prozent des
Aufkommens. Zukünftig werden Kapitalanlagen deutscher
Steuerpflichtiger in der Schweiz genauso besteuert wie in
Deutschland. Ohne Abkommen würden deutsche Steueransprüche auf
Anlagen in der Schweiz im Regelfall erlöschen, ohne dass ein
Steuerhinterzieher auch nur einen Steuercent zahlen muss. Auch
zukünftig würde dies ohne das Abkommen so weitergehen. Dies wäre auf
keinen Fall hinnehmbar. Vorgesehen ist, dass Kapitalerträge und
-gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz künftig einer
Abgeltungssteuer unterliegen, deren Erlös die Schweiz an die
deutschen Behörden überweist. Die Zeiten für Schwarzgeldkonten in der
Schweiz sind damit vorbei. Unversteuerte Vermögenswerte deutscher
Steuerpflichtiger in der Schweiz werden für die Vergangenheit auf der
Grundlage dieses Abkommens pauschal mit einem Steuersatz von
mindestens 21 und maximal 41 Prozent auf das Kapital nachversteuert.“
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