Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf 
zur Stärkung des Ehrenamts beschlossen. Dazu erklären der 
finanzpolitische sowie der innen- und rechtspolitische Sprecher der 
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb und 
Stephan Mayer:
   „Bürokratischen Hürden sind für viele gemeinnützige Vereine seit 
langem ein Dorn im Auge. Die christlich-liberale Koalition hat sich 
daher zum Ziel gesetzt, das ehrenamtliche Engagement in Deutschland 
zu stärken und überflüssige Hürden im Steuerrecht abzubauen. Die 
Vereine erhalten dadurch mehr Flexibilität und können sich stärker 
auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Zugleich unterstützen wir die 
vielen ehrenamtlich Tätigen in Deutschland, in dem wir die 
Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro erhöhen und den 
Übungsleiterfreibetrag von 2.100 auf 2.400 Euro anheben“, sagte Kalb.
   „Ehrenamtliches Engagement ist getragen von der Bereitschaft für 
sich und für andere Verantwortung zu übernehmen. Die bisherigen 
Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch haben dies jedoch nicht in 
allen Fällen widergespiegelt. Daher haben wir uns für weitreichende 
Haftungserleichterungen für ehrenamtlich Tätige entschlossen. Sie 
sollen künftig in ihrem gemeinnützigen Handeln privilegiert werden. 
Nur aufgrund des großen ehrenamtlichen Engagements von mehr als einem
Drittel der Bevölkerung ist eine große Vielfalt von Angeboten für 
soziale und kulturelle Zwecke möglich. Ehrenamtliches Engagement ist 
ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesellschaft“, sagte Mayer.
Hintergrund:
   Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der 
christlich-liberalen Koalition zur Stärkung des Ehrenamts 
beschlossen. Neben der Vereinfachung von steuerrechtlichen 
Tatbeständen für gemeinnützige Vereine, sollen auch die Übungsleiter-
und Ehrenamtspauschale deutlich angehoben werden. Zudem wird 
zukünftig die Haftung für ehrenamtlich Tätige beim Abschluss von 
Rechtsgeschäften beschränkt.
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