Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung
zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 im Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages erklärt der haushalts- und finanzpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus
Kalb:
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 setzen wir eine Vielzahl
steuerlicher Maßnahmen um, die überwiegend technischen Charakter
haben. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers werden wir
berücksichtigen. Bei allen Maßnahmen dürfen wir das Ziel nicht aus
den Augen verlieren, das Steuerrecht zu vereinfachen. Wo immer es
geht, muss unser Steuerrecht einfacher und insbesondere
unbürokratischer werden, damit es vom Bürger verstanden und
akzeptiert wird.
Die heutige Sachverständigenanhörung hat aber auch gezeigt, dass
nicht alle Empfehlungen des Bundesrates übernommen werden können. Die
vom Bundesrat vorgeschlagene Einschränkung der nach § 6b
Einkommensteuergesetz begünstigten Reinvestitionsmöglichkeit ist vor
allem im Hinblick auf die Auswirkungen bei land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben problematisch. Sie verwehrt es zum
Beispiel einem Landwirt, der selbstbewirtschaftete Flächen veräußern
musste, steuerbegünstigt in vermietete oder verpachtete Grundstücke
zu investieren. Das kann nicht nur Auswirkungen auf den land- und
forstwirtschaftlichen Grundstücksmarkt haben, sondern benachteiligt
auch diejenigen Kleinbetriebe, bei denen die mit der
Selbstbewirtschaftung verbunden Kosten mit den zu erwartenden
Erträgen in keinem angemessenen Verhältnis stehen. Das kann nicht
gewollt sein.
Dem steht jedoch nicht entgegen, eventuelle
Missbrauchsmöglichkeiten bei steuerbegünstigten Reinvestitionen zu
unterbinden.
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