Kapitalanleger-Musterverfahren zur ML Schiffsinvest 2 – HAHN Rechtsanwälte vertritt Musterkläger – Anmeldungen jetzt möglich

Mit Beschluss vom 10. September 2018 hat der 23.
Senat des Oberlandesgerichts München nunmehr in dem Verfahren zur ML
Schiffsinvest 2 den von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger zum
Musterkläger bestimmt. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 23 Kap
4/17. Musterbeklagte sind die Lange Vermögensberatung GmbH und die ML
Treuhand GmbH. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses am 14.
September 2018 ist es möglich, Ansprüche zu diesem Verfahren
anzumelden. Die Anspruchsanmeldung hat innerhalb von sechs Monaten zu
erfolgen, also bis zum 14. März 2019. Der Anleger muss sich dabei
anwaltlich vertreten lassen.

Gegenstand dieses Musterverfahrens ist der Emissionsprospekt der
ML Schiffsinvest 2 GmbH & Co. KG. Nach Auffassung von HAHN
Rechtsanwälte sind in diesem Prospektfehler enthalten, die zu einer
Schadensersatzhaftung führen. Die Ansprüche werden gegen die
Gründungskommanditisten, die Lange Vermögensberatung GmbH und die ML
Treuhand GmbH, geltend gemacht. „Nach unserer Ansicht ist der
Emissionsprospekt der ML Schiffsinvest 2 fehlerhaft, so dass den
Investoren Schadensersatzansprüche gegen die Gründungskommanditisten
zustehen“, sagt Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN. „Die von
uns herausgearbeiteten Prospektfehler wollen wir für die Anleger
verbindlich feststellen lassen, sodass wir uns für die Initiierung
eines Kapitalanleger-Musterverfahrens entschieden haben“, so
Brockmann weiter.

Laut Emissionsprospekt sollte die ML Schiffsinvest 2 unter anderem
in bevorrechtigt ausgestattetes Neukapital sowie in
Zweitmarkt-Schiffsbeteiligungen investieren. Dabei wurden nach
Auffassung von HAHN im Prospekt wesentliche Marktumstände unrichtig
und irreführend dargestellt. Ebenso wenig wurde nach Ansicht von HAHN
deutlich gemacht, dass die im Emissionsprosekt beschriebene
Markterholung auf keinen Tatsachen basiert, sondern es sich vielmehr
um bloße Meinungsbekundungen des Prospektherausgebers handelt. Gerügt
werden unter anderem auch Fehler im Zusammenhang mit dem zugrunde
gelegten Vermögenszuwachs von acht bis zehn Prozent pro Jahr und der
dargestellten Finanz- und Ertragslage. Das OLG München wird ausgehend
von dem Vorlagebeschluss des Landgerichts München vom 18. Dezember
2017 über insgesamt elf Prospektfehler – sogenannte
Feststellungsziele – zu entscheiden haben.

HAHN Rechtsanwälte plant weiter, auch für die ML Schiffsinvest 1
ein entsprechendes Verfahren nach dem KapMuG zu initiieren.

Zum Kanzleiprofil:

HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der bundesweit führenden
Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und
Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn,
M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit vierzehn Anwälte tätig,
davon sind sieben Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN
Rechtsanwälte hat Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Pressekontakt:
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB 
Dr. Petra Brockmann
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