Karlsruhe toleriert Verfassungsbruch

Die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat vor wenigen Tagen entschieden, die Verfassungsbeschwerde des Vorsitzenden der Thüringer Linksfraktion, Bodo Ramelow gegen seine Überwachung durch den Verfassungsschutz nicht zur Entscheidung anzunehmen. Ramelow führte in Karlsruhe Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, das die Überwachung für zulässig erklärt hatte. Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklären die Vorsitzenden der LINKEN, Gesine Lötzsch und Klaus Ernst:

Das Bundesverfassungsgericht drückt sich vor einer unangenehmen Entscheidung. Es will nicht darüber verhandeln, ob der Staat eine in den Parlamenten vertretene und engagierte demokratische Partei mit den Mitteln der Geheimdienste verfolgen und diskriminieren darf. Damit tolerieren die Karlsruher Richter den offenen Verfassungsbruch. Das Bundesverfassungsgericht verweigert Bodo Ramelow den Rechtsschutz. Das halten wir für nicht hinnehmbar. Wir gehen davon aus, dass Herr Ramelow nunmehr auf europäischer Ebene um Rechtsschutz nachsucht.

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