Karteninhaber: Grobe Fahrlässigkeit vermeiden

Ob im Restaurant, an der Tankstelle oder im
Supermarkt: Für die Deutschen gehört das Bezahlen mit der girocard
längst zum Alltag. Doch was passiert, wenn der Geldbeutel mit den
Zahlungskarten weg ist? Jetzt heißt es schnell handeln und alle
Karten sofort sperren. Auf der sicheren Seite sind Karteninhaber, die
im Umgang mit girocard und PIN ihren Sorgfaltspflichten nachkommen.
Nur in diesen Fällen erstatten Banken und Sparkassen unberechtigte
Abbuchungen, falls die Karte missbräuchlich eingesetzt wird.

Ihren Sorgfaltspflichten kommen Karteninhaber nach, indem sie:

– die Geheimzahl (PIN) nicht an Dritte weitergeben und die
PIN-Eingabe am Geldautomaten oder Kassenterminal abschirmen
– den Geldbeutel samt Zahlungskarten nicht unbeaufsichtigt, z.B.
im Auto, in der Ferienwohnung oder an der Badestelle,
zurücklassen
– die PIN nie zusammen mit der girocard aufbewahren, sondern am
besten im Gedächtnis speichern
– den Verlust der Karte sofort bei der Hausbank oder dem zentralen
Sperr-Notruf +49 116 116* bzw. +49 (0) 30 4050 4050*. melden.

Weitere Haftungsbedingungen sind von den Kreditinstituten in ihren
jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.

* Sperr-Notruf 116 116 aus Deutschland kostenfrei; Gebühren für
Anrufe aus dem Ausland abhängig vom ausländischen
Anbieter/Netzbetreiber

Pressekontakt:
EURO Kartensysteme GmbH
Margit Schneider
Tel.: 069/979454558
E-Mail: margit.schneider@eurokartensysteme.de

Agentur Schwarz & Sprenger GmbH
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Tel.: 089/664335
E-Mail: anja.schneider@schwarz-sprenger.de

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