Qualifizierte Finanzberatung setzt auf Kundenorientierung

Qualifizierte Finanzberatung setzt auf Kundenorientierung

Berlin (news4today) – Trotz gelegentlicher Schlagzeilen und Presseaufreger über die Finanzberatung bietet bei genauem Hinsehen die Branche ein wesentlich besseres Bild als häufig dargestellt. Verbraucher müssen deshalb nicht grundsätzlich verunsichert sein, oder befürchten, an so genannte "schwarze Schafe" zu geraten. Aber es ist durchaus ratsam, in Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch einige Dinge zu beachten, die auf eine qualifizierte Finanzberatung s

Lars Janitz neuer Director Central and Eastern Europe der itelligence AG

Lars Janitz neuer Director Central and Eastern Europe der itelligence AG

Die itelligence AG gibt heute die Ernennung von Lars Janitz,
itelligence AG, zum Director Central and Eastern Europe der
itelligence AG bekannt. Lars Janitz, 44, verfügt über umfangreiche
Erfahrung in der IT- und Servicebranche, so war er zuvor 18 Jahre im
SAP-Konzern tätig, zuletzt als Global Vice President Application
Management. Seit dieser Zeit verfügt er über intensive Kontakte und
ein starkes Netzwerk in Osteuropa.

Lars Janitz übernimmt die Posit

Mahindra Satyam realisiert Projekt zur Systemintegration für indische Versicherungsaufsicht

Mahindra Satyam realisiert Projekt zur Systemintegration für indische Versicherungsaufsicht

Wiesbaden, 30. August 2011: Mahindra Satyam, internationaler Beratungsdienstleister und IT-Service Provider, wurde von der indischen Versicherungsaufsichtsbehörde IRDA beauftragt, eine Lösung zur Ausstellung von Lizenzen für Sachverständige zu entwickeln. So soll es für Sachverständige und Gutachter leichter werden, sich online zu registrieren und den Status ihrer Lizenz zu prüfen.

Das ISLMS (Integrated Surveyor License Management System), wie das System gena

Der KREUZER Tipp – Unternehmen und Kartell.

Der KREUZER Tipp – Unternehmen und Kartell.

Kartellrecht betrifft auch mittelständische Unternehmen und sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor. Wichtiges erfahren Sie wieder hier. Unabhängig von der Unternehmensgröße gilt das Verbot schwerwiegender Wettbewerbseingriffe. Diese sind gegenüber Konkurrenten, aber auch Kunden möglich.