„ß“ ab sofort erlaubt

„ß“ ab sofort erlaubt

DENIC hebt die bisherige Regelung auf, nach der das Kleinbuchstaben-ß als selbstständiges Zeichen innerhalb von Domains unter .de nicht erlaubt ist. DENIC folgt dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen (IDNAbis), der seit 4. August 2010 das Latin Small Letter Sharp S – auch als „Eszett“ oder „scharfes S“ („ß“) bekannt – als Teil einer Domain erstmals erlaubt.

diedruckerei.de wirbt heute auf der Startseite von YouTube

diedruckerei.de wirbt heute auf der Startseite von YouTube

"Heute steht die Werbeschaltung von unserem Onlineshop diedruckerei.de exklusiv auf der Startseite von YouTube. Diese Top-Positionierung bekommt täglich nur ein einziger Werbepartner auf dem Videoportal", freut sich Marketingleiterin Julia Voigt über die Alleinstellung der Onlineprinters GmbH auf YouTube. Am 27. Oktober kann der Werbespot 24 Stunden lang auf der Startseite von YouTube angeklickt werden. In der sogenannten Masthead-Anzeige ist der Werbespot in ein Banner eing

Bewerbungssoftware – JobThinder – neue Version

Bewerbungssoftware – JobThinder – neue Version

Die Wirtschaftskrise hat sich inzwischen schon sehr zum Positiven gewendet. Dennoch stehen unzählige Menschen in Deutschland und Österreich ohne einen Job da. Es gibt ausserdem noch viele Arbeitssuchende, die zwar einen Job haben, aber dennoch nach einer neuen beruflichen Herausforderungen suchen. Für diese Personengruppe gibt es eine Bewerbungssoftware, die einem bei der aktiven JobSuche sehr behilflich sein kann.

Mini-ITX SBC mit Atom? Dual Core&Nvidia Grafik

Mini-ITX SBC mit Atom? Dual Core&Nvidia Grafik

COMP-MALL erweitert sein Mini-ITX Angebot mit zwei Single Board Computern mit Intel® Atom? D525/ D425 Prozessor. Eine Besonderheit des Modells KINO-PVN-D5251 ist der hervorragende Grafikprozessor Nvidia GT218 mit VGA, HDMI und DL-DVI-I Schnittstelle

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg): 5 Hinweise bei Abmahnungen durch den Arbeitgeber

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg): 5 Hinweise bei Abmahnungen durch den Arbeitgeber

1. Nehmen Sie jede arbeitsrechtliche Abmahnung ernst. Eine berechtigte Abmahnung ist ein Warnschuss vor einer späteren Kündigung.

2. Stellen Sie daher etwaiges Fehlverhalten am Arbeitsplatz spätestens nach Erhalt der Abmahnung unverzüglich ab.

3. Im juristischen Sinne liegt eine Abmahnung allerdings nur vor, wenn diese eindeutig, unmissverständlich und präzise ist. Eine Abmahnung muss nämlich sowohl rügen als auch warnen (sogenannte "Rüge- und