Umfangreich: Rechtsschutzversicherung deckt viele Risiken ab

Umfangreich: Rechtsschutzversicherung deckt viele Risiken ab

Streitigkeiten rund um das Thema Recht können uns täglich ereilen. Irgendwann ist der Punkt gekommen, an dem man seine Interessen mit juristischer Hilfe durchsetzen muss. Die Rechtsschutzversicherung soll den Versicherungsnehmer in dieser Hinsicht finanziell unabhängig stellen.

Erstligareif – SportScheck setzt in seiner neu eröffneten Berliner Filiale auf netvico-Technologie

Erstligareif – SportScheck setzt in seiner neu eröffneten Berliner Filiale auf netvico-Technologie

Manch großes Ereignis wirft keine Schatten, sondern Lichter voraus: Der auf LED-Monitoren im Schaufenster eingespielte Countdown hatte die Berliner schon seit Tagen auf die mit Spannung erwartete Eröffnung der neuen SportScheck-Filiale an der Berliner Schloßstraße eingestimmt. Am 30. September war es dann so weit: Gemeinsam zählte das Publikum die letzten Sekunden herunter, bis Europas modernstes Sporthaus seine Pforten öffnete. Auf 4.500 Quadratmetern Verkaufsf

santix AG und NEXThink S.A. schließen Vertriebspartnerschaft für DACH

santix AG und NEXThink S.A. schließen Vertriebspartnerschaft für DACH

Unterschleißheim/Lausanne, Oktober 2010 – Das Beratungs- und Systemhaus santix AG mit Hauptsitz in München und die NEXThink S.A., ein Spin-Off-Unternehmen der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL), haben eine Vertriebspartnerschaft vereinbart. santix ist seit zwanzig Jahren auf IT-Management spezialisiert und stark im Service- und im Systemmanagement. (Mehr Informationen unter http://www.santix.de/itmanagement_de.html) Durch die Vertriebspartnerschaft mit NEXTh

Es bleibt dabei: Nach BFH sind Restaurantschecks Sachbezug

Es bleibt dabei: Nach BFH sind Restaurantschecks Sachbezug

Frankfurt, 21. Oktober 2010. Essenmarken und Restaurantschecks werden seit Jahrzehnten von Unternehmen eingesetzt, um Mitarbeiter flexibel zu verpflegen. In zwei Grundsatzurteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH), als oberste deutsche Finanzgerichtsbarkeit, bereits 1975 entschieden, dass Restaurantschecks mit dem Sachbezugswert zu bewerten sind, sofern die einschlägigen Regelungen der Lohnsteuerrichtlinie eingehalten werden: BFH Urteil VI R 174/73, BStBl II 1976, S. 50, und BFH Urteil VI R 94/