Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden Verzugszinsen fällig, die in der Richtlinie auf mindestens acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz festgelegt wurden, was der aktuellen deutschen Regelung entspricht. Säumige Schuldner sollen weiterhin an den Gläubiger einen pauschalen Ersatz für die Beitreibung der offenen Forderung in Höhe von 40,00 Euro zahlen. Liegen die Beitreibungskosten im Einzelfall darüber, kann der Gläubiger auch diese hö
Bei Verträgen zwischen privaten Unternehmen und Unternehmen der öffentlichen Hand beträgt die Zahlungsfrist ebenfalls 30 Tage. Aber auch hier können laut ARAG Experten die Vertragspartner unter Umständen eine Verlängerung auf bis zu 60 Tage ausdrücklich vereinbaren.
Rechnungen sollen regelmäßig innerhalb von 30 Tagen beglichen werden. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern soll es künftig möglich sein, die Zahlungsfristen in besonderen Fällen vertraglich auf bis zu 60 Tage zu verlängern. Eine Überschreitung dieser 60-Tage-Frist ist nur möglich, wenn dadurch kein Vertragspartner grob benachteiligt wird. Eine grobe Benachteiligung liegt z.B. im Ausschluss von Verzugszinsen für eine verspätete Zahlung
Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Krisen steht es schlecht um die Zahlungsmoral. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, die auf einen stetigen Kapitalfluss dringend angewiesen sind, leiden unter der schleppenden Begleichung von Rechnungen. Zu den säumigen Schuldnern zählt neben Unternehmen aus der Privatwirtschaft vor allem auch die öffentliche Hand. Dies ist indes kein nationales Problem. So warten europäische Lieferanten im Durchschnitt etwa zwei Monate au
Die Actuant Corporation übernimmt alle
ausstehenden Aktien von Mastervolt, einem Hersteller, Entwickler und
weltweiten Anbieter von qualitativ hochwertigen und leistungsstarken
elektrotechnischen Systemen.
Mastervolt ist überzeugt, in Actuant den richtigen Partner
gefunden zu haben, um den unternehmerischen Wachstumskurs in Richtung
führender Positionen in der internationalen Schifffahrt-, Automobil-
und Solarindustrie erfolgreich fortzusetzten und zu beschleunigen.
Essen, 24. Januar 2011**** Ein neues BFH-Urteil ermöglicht erstmals Steuereinsparungen bei Dienstreisen, die nicht rein beruflich sind, sondern auch private Motive enthalten. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen weist darauf hin, dass Aufwendungen für Hin- und Rückreise, sowohl beruflich (betrieblich) als auch privat veranlasste Reisen grundsätzlich in abziehbare We
Nach bereits zweimaliger Auszeichnung als Hamburgs
bester Arbeitgeber erhält Donner & Reuschel, Privatbank seit 1798, in
diesem Jahr einen Sonderpreis "Exzellente Integration" für den Ablauf
des Zusammenschlusses.
Die wissenschaftlichen Partner des Wettbewerbs – Prof. Werner
Sarges von der Helmut-Schmidt-Universität, das IMWF Institut für
Management- und Wirtschaftsforschung und die NBS Northern Business
School – würdigen mit dieser Auszeichnung die
Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV
1871) legt im Jahr 2010 nachhaltig vor allem mit laufenden Beiträgen
zu. Der Bestand knackt die 20-Milliarden-Marke. Das belegen die
vorläufigen Geschäftszahlen.
Die gebuchten Bruttobeiträge der LV 1871 steigen gegenüber dem
Vorjahr um 7,3 Prozent auf rund 558 Mio. Euro. Mit einem Anteil von
rund 73 Prozent entfällt der Großteil davon auf laufende Beiträge.
Das Einmalbeitragsgeschäft wi