EANS-Hinweisbekanntmachung: AIRE GmbH&Co. KGaA / Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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Hinweisbekanntmachung für Finanzberichte übermittelt durch euro adhoc mit
dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Hiermit gibt die AIRE GmbH & Co. KGaA bekannt, dass folgende Finanzberichte
veröffentlicht werden:

Bericht: Konzern-Halbjahresfinanzbericht
Deu

Wissenschaftlicher Beirat bestärkt Bundesminister Rösler in seiner Haltung zum Mindestlohn

Wissenschaftlicher Beirat bestärkt Bundesminister Rösler in seiner Haltung zum Mindestlohn

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat sich in einem Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, gegen die Einführung eines allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohnes ausgesprochen. Der Brief wurde heute vom Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats, Professor Achim Wambach, im Bundeswirtschaftsministerium vorgestellt. In dem Brief äußert der Wissenschaftliche Beirat seine

Erfolg für PWB Rechtsanwälte: Südwest Finanz AG schließt Vergleiche mit geschädigten Anlegern

Erfolg für PWB Rechtsanwälte: Südwest Finanz AG schließt Vergleiche mit geschädigten Anlegern

Jena, 23. August 2012. Die Erfolgsaussichten für Anleger der Unternehmensgruppe Südwest Finanz Vermittlung (Markdorf) einen Totalverlust zu vermeiden, sind gestiegen, wie mehrere erfolgreich geführte Verfahren zeigen.

Dass atypische stille Beteiligungen keine solide Altersvorsorge darstellen, ist nicht neu. So ist auch das Produkt Südwest Renta Plus, das über die Südwest Finanz vermittelt wurde, eine atypische Beteiligung und deshalb als Altersvorsorge ungeeignet.

EANS-Adhoc: Stability CMBS 2007-1 GmbH / Bekanntmachung gem.§2b WpHG

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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23.08.2012

Die Firma Stability CMBS 2007-1 GmbH hat gem. §2b WpHG die
Bundesrepublik Deutschland als Herkunftsstaat gewählt.

Rückfragehinweis:
fra

EANS-Adhoc: SMART PFI 2007 GmbH / Bekanntmachung gem.§2b WpHG

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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23.08.2012

Die Firma SMART PFI 2007 GmbH hat gem. §2b WpHG die Bundesrepublik
Deutschland als Herkunftsstaat gewählt.

Rückfragehinweis:
fradirecto