EANS-Adhoc: ElringKlinger AG zahlt Sonderbonus auf Dividende 2011

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einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
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23.03.2012

ElringKlinger AG zahlt Sonderbonus auf Dividende 2011

Dettingen/Erms, 23. März 2012 +++ Die ElringKlinger AG beteiligt
ihre Aktionäre im Ra

quirin bank weiter auf Wachstumskurs

Deutschlands erste Honorarberaterbank legt erneut bei Kunden und
Vermögenswerten zu

– Nettomittelzuflüsse in Höhe von 415 Mio. Euro realisiert
– Jahresergebnis aufgrund schwieriger Märkte bei -4,9 Mio. Euro

Deutschlands erste Honorarberaterbank ist im Geschäftsjahr 2011
erfreulich gewachsen. So konnte in der Honorarberatung das betreute
Volumen der Kunden auf 2,3 Mrd. Euro (Bilanzstichtag 31.12.2011)
gesteigert werden. Die Nettomittelzuflüsse der quirin b

Energiesparen liegt im Trend

– Fördervolumen von 1,7 Mrd. EUR nach den ersten zwei Monaten 2012
– Plus von 87 Prozent im Vergleich zu 2011

Zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse für die
energetische Modernisierung und den energieeffizienten Neubau von
Wohngebäuden werden von Bauherren weiterhin stark nachgefragt. In den
ersten zwei Monaten 2012 hat die KfW Bankengruppe in den Programmen
Energieeffizient Bauen und Sanieren bereits 1,7 Mrd. EUR an
Förderkrediten zugesagt,

Praktiker AG: Leonardo vertritt Anleihegläubiger bei Restrukturierung

– Investmentbank wird Vorschläge der Baumarktkette
analysieren und wirtschaftliche Empfehlung zur
Stimmrechtsausübung abgeben

Die Investmentbank Leonardo & Co, Frankfurt am Main, ist von
Gläubigern der Anleihe 2011/2016 der Praktiker AG beauftragt worden,
eine wirtschaftliche Empfehlung zur Stimmrechtsausübung bei der
geplanten Restrukturierung dieser Anleihe abzugeben.

Die Empfehlung soll dabei auf einer Plausibilisierung und
ökonomische

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmerüber die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu informieren.

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmerüber die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu informieren.

Die Grundlage dafür steht im Sozialgesetzbuch, im § 15 Abs. 5 SGB VII, und in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1.

Was viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht wissen: Auch Arbeitnehmer sind zur Kooperation für die sichere Gestaltung der Arbeit verpflichtet. Dieser Pflicht können sie jedoch nur nachkommen, wenn sie über das korrekte Verhalten aufgeklärt werden.

Eine wichtige Informationsquelle dafür sind die Unfallverhütungsvorschriften. Desha