München, 22. März 2009 – Der Verzehr zweier Brötchenhälften und einer Frikadelle von einem Firmen-Büffet, das Einlösen von Leergutbons oder das Mitnehmen weggeworfener Pfandflaschen – immer wieder kommt es aus geringem Anlass zu Kündigungen von Arbeitnehmern. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. „Die Unternehmen sind bestrebt, ihre Personalkosten niedrig zu halten. Viele Chefs sind nervös, Mitarbeiter […]
Bundesratsinitiative zur Schaffung eines eigenen Straftatbestandes "Genitalverstümmelung" sieht die Herabsetzung der möglichen Mindeststrafe von "nicht unter drei Jahren" auf "nicht unter zwei Jahre" vor. Die Abschiebung der Täter soll auf diese Weise verhindert werden.