Haftung des Franchisegebers für Wettbewerbsverstöße des Franchisenehmers

Das Franchiserecht ist eine Querschnittsmaterie, die viele Rechtsgebiete vereint. Neben Vertragsrecht, AGB-Recht, Arbeitsrecht, Lizenz- und Markenrecht ist insbesondere das Wettbewerbsrecht von besonderer Bedeutung. Grundsätzlich haften sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer für etwaige Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (BGH, NJW 1995, S. 2490). Der Franchisegeber läuft jedoch Gefahr von Dritten auch für die Wettbewerbsverstöße des Franchisenehmers haftbar […]

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