Kathrin Wagner-Bockey: Wechselschichtdienstreduzierung als „Kann-Bestimmung“ ist ein schlechter Witz!

Zum offenen Brief zur geplanten
Wochenarbeitszeitreduzierung der Gewerkschaft der Polizei erklärt die
polizeipolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kathrin Wagner Bockey:

Der erste Entwurf für die neue Arbeitszeitverordnung (AZVO) muss
in unseren Augen den Anspruch verwirklichen, eine Reduzierung der
Wochenarbeitszeit nach Jahren des Wechselschichtdienstes verbindlich
zu regeln. Es ist nicht akzeptabel, dass man Tür und Tor offen hält
für ständig neue Diskussionen. Wer über mehrere Jahre bis Jahrzehnte
Wechselschichtdienst gemacht hat, der muss einen verbindlichen
Anspruch auf die Reduzierung der Wochenarbeitszeit bekommen.

Weiterhin kann es nicht sein, dass die Arbeitsleistung von
Polizist*innen, die in Teilzeit im Schichtdienst arbeiten, bei der
Anrechnung der Schichtdienstjahre unter den Tisch fallen. Wer
halbtags im Wechselschichtdienst tätig ist und alle Dienstzeiten
abdeckt, der muss sich auch anrechenbare Anteile erwerben. Die
meisten Kolleg*innen reduzieren (vorübergehend) ihre Arbeitszeit, um
der Familienbetreuung oder der Pflege Angehöriger gerecht werden zu
können. Wer in der Zeit trotzdem Schichtdienst leistet, darf dafür
nicht bestraft werden. Wir fordern Innenminister Grote dazu auf, die
gesundheitsförderliche Entlastung von langjährigen
Wechselschichtdienstleistenden durch sukzessive Reduzierung der
Wochenarbeitszeit verbindlich festzulegen. Ansonsten drohen durch die
Umsetzung der neuen Arbeitszeitverordnung neue Ungerechtigkeiten zu
entstehen.

Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)

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