Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Volker Kauder spricht sich in der Debatte um das Urheberrecht in der
digitalen Gesellschaft für einen gerechten Interessenausgleich
zwischen Internet-Nutzern und Künstlern aus. Am Grundgedanken des
Urheberrechts muss nach seiner Auffassung festgehalten werden. Der am
Mittwoch veröffentlichte Beitrag im Online-Portal „The European“ hat
folgenden Wortlaut:
„Das Internet ist die Innovation der letzten Jahrzehnte. Noch nie
war es leichter, Informationen zu verbreiten. Das Netz beschleunigt
die Globalisierung. Meinungen können in Sekundenbruchteilen über
Kontinente ausgetauscht werden. Das Netz ist ein riesiger globaler
Debattierklub. Songs, Videos, Artikel lassen sich in einem
Wimpernschlag über Kontinente hin und her schicken.
Das Internet verändert unser Leben. Es fasziniert, revolutioniert
– und wirft gleichzeitig viele neue Fragen auf. Wie können wir
erreichen, dass die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen gewahrt
bleiben, wo es noch nie so einfach war, jemanden öffentlich
anzuprangern? Wie werden sich die Bürger in Zukunft informieren, wenn
die klassischen Medien durch das Internet immer mehr an Bedeutung
verlieren? Wie werden die Rechte der Künstler geschützt, wenn sich
vielfach im Internet Musik, Filme und Literatur ohne ihre
Einwilligung herunterladen lassen, ohne dass es einen Cent kostet?
Die Politik hat sich zu lange gedrückt
Gerade über den letzten Aspekt ist in den vergangenen Wochen viel
diskutiert worden. Ich finde dies gut. Die Debatte ist notwendig. Bei
allem Fortschritt, den das Internet bringt, muss im Zweifel auch
darum gestritten werden, wie mit den Folgen umzugehen ist. Zu
gravierend sind die Auswirkungen des Internets auf unser Leben. Das
gilt auch und gerade für die Zukunft des Urheberrechts in der
digitalen Gesellschaft.
Zu lange hat sich die Politik darum gedrückt, hier Farbe zu
bekennen. Die Grünen und die SPD fürchten die Piraten, die einer
Gratiskultur im Internet das Wort reden. Darum blieben ihre Antworten
in der Vergangenheit eher blass, wie bei den Sozialdemokraten
festzustellen ist. Oder sie haben sich den Fragen in letzter Zeit
erst gar nicht gestellt, was auf die Haltung der Grünen zutrifft.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nun Position bezogen. Am
vergangenen Dienstag haben wir ein umfassendes Papier verabschiedet,
mit dem wir in die weitere Debatte gehen. Sein Kerngehalt lässt sich
auf einen Punkt bringen: Der Schutz des geistigen Eigentums und die
Freiheit des Internets dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Sie müssen ausgesöhnt werden. Beide Werte stehen zwar in einem
Spannungsverhältnis. Dieses kann aber aufgelöst werden. Die Sorgen
der Künstler müssen genauso ernst genommen werden wie die Bedenken
der Netzgemeinde, die sich aus Furcht vor dem Verlust von Freiheit
gegen jede Reglementierung sperren.
Das Netz würde ohne die Künstler verarmen
Damit keine Missverständnisse entstehen: Wir sind im Grundsatz
davon überzeugt, dass auch im Internetzeitalter ein effektiver Schutz
des Urheberrechts notwendig ist. Das Urheberrecht ist die
wirtschaftliche Grundlage jedes kreativen Schaffens. Ohne den Schutz
des geistigen Eigentums ist die Zukunft der Künste bedroht. Dies kann
niemand wollen, auch nicht die Nutzer, die für ein Internet ohne
Grenzen plädieren. Das Netz würde ohne die Künstler verarmen. Alle
sollten einmal darüber nachdenken, wie ein Internet ohne das Angebot
der professionellen Künstler aussehen würde. Es wäre auf die Dauer
fade.
Deshalb wendet sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch gegen eine
sogenannte Kulturflatrate, mit der die Rechte der Künstler praktisch
pauschal abgekauft werden würden. Eine Kulturflatrate, wie sie auch
die Grünen verlangen, greift unserer Auffassung nach
unverhältnismäßig in die Grundrechte der Kreativen ein. Es würde das
geistige Eigentum entwerten, weil der einzelne Künstler nicht mehr
darüber entscheiden könnte, wer seine Werke nutzen darf. Eine
pauschale Abgabe liefe auf eine Sozialisierung der Kunst hinaus. Auch
das kann eine freiheitliche Gesellschaft nicht wollen.
Künstler müssen ihre Rechte angemessen durchsetzen können
Auf der anderen Seite sagen wir aber Nein zu gesetzlichen
Internetsperren, selbst dann, wenn massenhafte
Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Der Internetzugang gehört
mittlerweile zur Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger wie
Wasser und Strom. Der Staat darf diese nicht kappen. Wegen seiner
Schutzpflichten muss der Gesetzgeber aber gewährleisten, dass die
Künstler ihre Rechte angemessen durchsetzen können. Dazu müssen die
sogenannten Verkehrsdaten, die beim Surfen im Internet anfallen, von
den Anbietern – den Providern – eine kurze Zeit gespeichert werden.
Nur so können Urheberrechtsverstöße verfolgt werden.
Wer an eine Anpassung des Urheberrechts denkt, darf im Sinne des
Interessenausgleichs die Nutzer nicht vergessen. So sollte über eine
Änderung des Rechts auf digitale Privatkopie nachgedacht werden. Das
geltende Recht erlaubt heute schon solche Kopien. Allerdings darf das
Original nicht kopiergeschützt sein.
Kann dies weiter so gelten? Nutzer sollten durchaus die
Möglichkeit haben, etwa Sicherungskopien für ihre Privatgeräte oder
weitere Vervielfältigungen für die Familie zu erstellen. Allerdings
müssen wir hier vor einer Neuregelung noch genau prüfen, ob damit
nicht Geschäftsmodelle, die auf Abonnements hinauslaufen, kaputt
gemacht werden könnten.
Das Internet ist ein gewaltiger Fortschritt. Es ist aber Aufgabe
der Politik, dass die gesamte Gesellschaft am Ende von diesem
Fortschritt profitiert und dass vor allem die Kultur keinen Schaden
erleidet, der nicht wieder gutzumachen wäre.“
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