Kauder: Indien muss handeln

Zehn Jahre nach blutigen Ausschreitungen gegen
Christen im indischen Bundesstaat Orissa stehen Aufarbeitung und
Gerechtigkeit für die Opfer aus

Vor zehn Jahren, am 25. August 2008, kam es zu der bis heute
größten Welle der Gewalt gegen Christen in Indien. Hierzu erklärt der
Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Volker
Kauder:

„Zehn Jahre nach der schrecklichen Welle der Gewalt gegen die aus
den ärmsten Bevölkerungsschichten stammenden Christen im indischen
Bundesstaat Orissa warten die Opfer noch immer auf Gerechtigkeit oder
eine Entschädigung für ihre Leiden und ihre Verluste. Während
Verfahren gegen Verantwortliche eingestellt wurden, sind sieben
willkürlich verhaftete Christen noch immer in Haft.

Ich habe Khandamal bereits zweimal besucht, um mich dort über die
Not der Christen zu informieren. Die hier herrschende
Ungerechtigkeit, die auch das indische oberste Gericht verurteilt
hat, können wir nicht dulden. Ich werde bei der indischen Botschaft
in Berlin als auch bei der indischen Regierung vorstellig werden und
mich für die Opfer der Gewalt einsetzen.

Die von Hindu-Nationalisten ausgeübten, pogromartigen
Ausschreitungen gegen die Christen in der Khandamal-Region im
indischen Bundesstaat Orissa, die am 25. August 2008, vor genau zehn
Jahren entfesselt wurden, sind bis jetzt nicht abschließend
aufgearbeitet oder gesühnt. Nach Berichten der Betroffenen kam es zu
mehr als 100 Morden an Christen, 393 Kirchen und Kultstätten der
Christen sowie 6.500 Häuser wurden zerstört und vielfach dem Erdboden
gleichgemacht. Mehr als 56.000 Menschen mussten aus der Region
fliehen und können bis heute nicht in ihre Heimatorte zurückkehren.
Die Christen des Staates Orissa, die vielfach der untersten Kaste der
indischen Gesellschaft oder der Gruppe der benachteiligten
Ureinwohner des Subkontinents, den Adivasi angehören, lebten schon
vor den Ausschreitungen am Rande der Armut.

Auch nach einem Richterspruch des obersten Indischen Gerichts im
Jahr 2016, der den Bundesstaat Orissa zu einer Wiederaufnahme von 315
eingestellten Ermittlungsverfahren gegen die Urheber der Gewalttaten
und angemessenen Entschädigungsleistungen verpflichtet hatte, ist
bisher nur eine minimale Wiedergutmachung erfolgt. Viele Beschwerden
wurden gar nicht erst von Gerichten angenommen, und die wenigsten
sind bisher abschließend geregelt. Angeklagte Gewalttäter wurden
vielfach freigesprochen, gleichzeitig sind sieben Christen, die
aufgrund einer falschen Anklage im Zuge der Gewalttaten verhaftet
wurden, noch immer in Haft.“

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