Kauder: Organspenden sind ein Akt der Mitmenschlichkeit

Ab dem morgigen 1. November 2012 gilt das „Gesetz
zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“, mit
dem die Zahl der Organspenden erhöht werden soll. Der Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder hat sich in den vergangenen
Jahren für diese Initiative stark gemacht. Zu dem In-Kraft-Treten
des neuen Gesetzes erklärt der Fraktionsvorsitzende:

„Organspenden sind ein Zeichen der Mitmenschlichkeit. Mit einer
Organspende kann jeder Leben retten. Mit dem neuen Gesetz werden die
Voraussetzungen verbessert, dass sich die Zahl der Organspenden
erhöht und damit mehr Leben gerettet werden können.

In Deutschland warten über 10 000 Menschen jedes Jahr auf ein
Spenderorgan. Drei von ihnen sterben täglich, weil es in unserem Land
nicht ausreichend Organspender gibt. Wir müssen noch mehr über
einzelne Schicksale sprechen, Menschen vorstellen, die durch ein
Spenderorgan ein neues Leben beginnen konnten.

Eines war für uns immer wichtig: Die Entscheidung über eine
Organspende ist eine höchstpersönliche Angelegenheit. Durch Zwang
würde sich die Bereitschaft der Menschen, sich als Organspender zur
Verfügung zu stellen, nicht erhöhen. Die Entscheidung berührt den
Kern der Persönlichkeit. Niemand muss sich daher äußern und einen
Spenderausweis ausfüllen. Genau das stellt die Entscheidungslösung
sicher.

Trotz der aufgedeckten Organspende-Skandale an ganz wenigen
Kliniken bleibt es dabei, dass sich jeder mit der Frage der
Organspende auseinander setzen sollte. Die Fälle müssen aufgeklärt
und Missstände abgestellt werden, um das Vertrauen in die Praxis der
Organverpflanzungen wiederherzustellen. Die Vergabe der Spenderorgane
muss selbstverständlich streng nach den Vorschriften erfolgen.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetz wird das Ziel, die Organspendebereitschaft in
Deutschland zu erhöhen, gesetzlich verankert. Das Gesetz sieht eine
breite Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ-
und Gewebespende vor. Beteiligt werden die Länder, die Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung und die Krankenkassen.

Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen
werden verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig über die
Möglichkeit der Organspende zu informieren. Das soll technisch
gemeinsam mit der Versendung der elektronischen Gesundheitskarte bzw.
zusammen mit der Beitragsmitteilung innerhalb des ersten Jahres nach
Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.

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