Seit einhundert Jahren gibt es in deutschen
Betrieben die „Sicherheitsbeauftragten“, die sich um Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit kümmern. Am 20. Oktober 1919 beschloss der
Verband der Deutschen Berufsgenossenschaften in allen größeren
Betrieben dieses neue Ehrenamt einzuführen – damals hieß es noch
Unfallvertrauensmann.
Hintergrund dieser Neuerung war die hohe Zahl der Arbeitsunfälle
in jener Zeit. Das Jahr 1917 brachte einen traurigen Rekord: 7904
tödliche Arbeitsunfälle wurden aus deutschen Betrieben gemeldet – so
viele wie nie zuvor und danach. Wie konnte die Unfallgefahr gemindert
werden? Die bereits bestsehenden Kontrollen reichten offenbar nicht
aus.
Die Beschäftigten eines Betriebes sollten deshalb eine
„Vertrauensperson“ wählen, die „sich von dem Vorhandensein und der
ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtung
fortlaufend zu überzeugen, vorgefundene Mängel dem Betriebsleiter zu
melden, aufgrund ihrer Erfahrungen und Beobachtungen selbst
Vorschläge zur Verbesserung der Schutzvorrichtungen zu machen, auch
das Interesse ihrer Arbeitsgenossen für den Unfallschutz zu wecken,
sowie den mit der Überwachung betrauten staatlichen oder
berufsgenossenschaftlichen Aufsichtsbeamten bei
Betriebsbesichtigungen zu begleiten“ (*) habe.
Diese –Vertrauensperson–, die im Betrieb Ansprechpartner ist für
alle Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, gibt es bis
heute. Hat ein Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, sind
Unternehmerinnen und Unternehmer dazu verpflichtet,
Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. „Aktuell leisten 670.000
Sicherheitsbeauftragte ihren Beitrag zum Arbeitsschutz in
Deutschland“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „Sie verankern
Sicherheit und Gesundheit im Betrieb und sind Seismographen für
Probleme oder akut auftretende Gefährdungen. Das macht ihre Arbeit so
wertvoll für den Arbeitsschutz. Wir freuen uns deshalb, dass so viele
Sicherheitsbeauftragte an unseren Fortbildungen teilnehmen.“
Das Aufgabenspektrum der Sicherheitsbeauftragten hat sich in den
letzten 100 Jahren allerdings stark gewandelt – so wie die
Arbeitswelt selbst. Stand im Jahr 1919 noch die praktische
Unfallverhütung im Mittelpunkt, gewinnen heute Fragen von
Gesundheitsschutz und der Verhütung von arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren an Bedeutung. Neben der fachlichen Qualifikation
werden methodische und soziale Kompetenzen immer wichtiger. Aus dem
Sicherheitsbeauftragten ist ein Beauftragter oder eine Beauftragte
für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geworden.
Geblieben ist bei allem Wandel die besondere Qualität dieses
Amtes: Die Sicherheitsbeauftragten sind ansprechbar für Kolleginnen
und Kollegen, sie können unmittelbar auf Mängel hinweisen und ihre
Ideen für mögliche Verbesserungen einbringen. Für Sicherheit und
Gesundheit im Betrieb sind sie – auch heute – unverzichtbar.
(*) Niederschrift über die Sitzung des Geschäftsführenden
Ausschusses des Verbandes der Deutschen Berufsgenossenschaften am 20.
Oktober 1919. In: Die Berufsgenossenschaft. Zeitschrift für die
Reichs-Unfallversicherung, Ausgabe 1/1920, S. 5
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Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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