Keine freien und fairen Wahlen im Sudan

slich der Bekanntgabe des Ergebnisses der Praesidentschaftswahlen im Sudan erklaert der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser:

Es ist kein gutes Zeichen, wenn die Bekanntgabe des Wahlergebnisses mehrfach verschoben wird, wie dies jetzt im Sudan geschehen ist. Dementsprechend gering war die Ueberraschung, als die Wahlkommission den Sieg des bisherigen sudanesischen Praesidenten Omar al-Baschir und des bisherigen Praesidenten des halbautonomen Suedsudan Salva Kiir verkuendet hat. Die wichtigsten Herausforderer hatten ihre Kandidatur sowieso schon vor der Wahl zurueckgezogen.

Die Wahl war ein wichtiger Schritt im Friedensprozess zwischen dem Norden und Sueden des Landes und ist eine wesentliche Voraussetzung fuer das Referendum im Januar 2011 ueber die Unabhaengigkeit des Suedsudan. Die Sorge um diesen Friedensprozess erklaert die vergleichsweise versoehnlichen Kommentare der internationalen Gemeinschaft nach dem Motto: Alles – nur nicht wieder Krieg im Sudan. Die internationalen Wahlbeobachter haben Unregelmaessigkeiten, fehlenden Wettbewerb, chaotische Organisation und Einschuechterungsversuche festgestellt. Die US-Regierung bewertete die Wahlen als nicht frei und fair, und die EU bemaengelte ebenfalls den Ablauf der Wahl und die Auszaehlung der Stimmen. Dennoch lobten die EU-Aussenminister den „weitgehend friedlichen Verlauf der Wahlen und die aktive Teilnahme der Buerger“. Auch die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton stellte rasch klar, dass die EU trotz der Unregelmaessigkeiten bei den Wahlen das Ergebnis anerkennen wolle.

Durch die internationale Anerkennung des Wahlergebnisses wird mit Omar al-Baschir ein Praesident legitimiert, der nicht nur im ganzen Land massiv die Menschenrechte verletzt, sondern gegen den der Internationale Strafgerichtshof auch einen Haftbefehl wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Kriegsverbrechen in Darfur erlassen hat. Die sudanesische Regierung zur vollen Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) aufzufordern, wie dies die EU-Aussenminister in ihrer Stellungnahme zu den Wahlen getan haben, heisst daher im Klartext, den frisch gewaehlten Praesidenten nach Den Haag auszuliefern. Die Aufforderung zur Vollstreckung des Haftbefehls gegen al-Baschir klingt zwar gut, ist aber nicht glaubwuerdig, wenn die EU gleichzeitig seine Wahl anerkennt.

Im Deutschen Bundestag wurde im Maerz ein interfraktioneller Antrag verabschiedet. Darin heisst es: Fortgesetzte Straflosigkeit und fehlende Versoehnungsprozesse sind ein Hindernis fuer eine langfristige und belastbare friedliche Entwicklung im Sudan. In diesem Sinn setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin dafuer ein, dass Frieden und Gerechtigkeit nicht als Gegensatz verstanden werden, sondern einander bedingen.

2010 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de