Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Erbschaftsteuerrecht bietet laut dem Zentralverband Deutsches
Kfz-Gewerbe (ZDK) die Chance für eine mittelstandsfreundliche Reform.
Als durchaus positiv bewertet der Verband die ausdrückliche
Feststellung des Gerichts, dass das Betriebsvermögen von kleinen und
mittleren Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt
werden, im Erb- und Schenkungsfall verschont werden darf. Angesichts
zahlreicher anstehender Betriebsübergaben auch im Kfz-Gewerbe dürfe
es eine Schwächung der Substanz der Betriebe nicht geben, weil sie
negative wirtschaftliche Folgen hätte. Daher muss laut ZDK eine
Neuregelung der Erbschaftsteuer zur Übertragung des Betriebsvermögens
die Besonderheiten der mittelständischen Kfz-Unternehmen umfassend
berücksichtigen.
Der substanzschonende Betriebsübergang im Erb- und auch im
Übertragungsfall ist auch für Kfz-Unternehmen von entscheidender
Bedeutung. Deshalb wird der ZDK das sich abzeichnende
Gesetzgebungsverfahren im Rahmen einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe im
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) aktiv begleiten und die
Positionen des Kfz-Gewerbes dort einbringen.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270
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