Kinder haften für Ihre Eltern

www.Pflegeversicherungsvergleich.info bietet verschiedene Informationen zu diesem brisanten Thema . Wenn der Ehegatte/Lebenspartner den fehlenden Unterhalt nicht mehr aufbringen kann, werden die Kinder in Haftung genommen § 1601 BGB Unterhaltsverpflichtete .

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Betroffen sind neben dem laufenden Einkommen der Kinder auch Ihre Rücklagen. Das kann für die Kinder pflegebedürftiger Eltern bitter werden. Wer das umgehen will sollte eine Zusatzversicherung abschließen.

Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall je nach Pflegestufe eine bestimmten Betrag pro Tag. Hier gibt es große Unterschiede bei den Tarifen. Günstigere Tarife mancher Pflegetagegeldversicherungen zahlen erst ab Pflegestufe II. Den vollen Tagessatz gibt es häufig erst ab Pflegestufe III.

Pflegerentenpolicen: ein wichtiger Vorzug gegenüber dem Pflegetagegeld : Der Beitrag ist über die gesamte Laufzeit stabil. Wird der Beitrag im Alter öfters erhöht kann dies schnell zur unkalkulierbaren Belastung werden.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt insbesondere körperliche Gebrechen ab. Was aber wenn man körperlich im großen und ganzen gesund ist aber der Geist schwach?

Private Versicherungsunternehmen bieten an die Pflegerentenversicherung auf die eigenen Umstände anzupassen und z.B. auch Demenzerkrankungen in die Versicherung mit einzuschließen. Es gibt 3 Varianten der Pflegerente: Basisabsicherung, Klassikabsicherung, Exklusivabsicherung Die 3 Tarife stehen unmittelbar in Verbindung mit der Pflegestufe. Bei der Basisabsicherung leistet die Versicherung ab Pflegestufe III, die Klassikabsicherung ab Pflegestufe II und die Exklusivabsicherung schon ab Pflegestufe I. Optionale Vereinbarungen sind möglich, z.B. Todesfallleistung.

Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es unter www.pflegeversicherungsvergleich.info.