Kinder-Krankenzusatzversicherung: Luxus oder sinnvolle Absicherung?

Kinder-Krankenzusatzversicherung: Luxus oder sinnvolle Absicherung?

Nahezu alle Eltern möchten für die eigenen Kinder natürlich eine optimale Absicherung. Insbesondere im Hinblick auf die ärztliche Versorgung spielen Eltern häufig mit dem Gedanken, eine private Kinderkrankenzusatzversicherung abzuschließen, damit das Kind im Krankenhaus im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht wird, die Behandlung vom Chefarzt übernommen wird und Brillen oder Kontaktlinsen erstattet werden.

Sicherlich bieten die gesetzlichen Krankenkassen einen ausreichenden Gesundheitsschutz an. Dennoch stößt der meist staatlich vorgeschriebene Versicherungsschutz teilweise an seine Grenzen. So findet im Krankenhaus standardmäßig eine Unterbringung im Mehrbettzimmer statt und die Behandlung erfolgt durch den gerade diensthabenden Arzt. Wer im Krankenhaus seinen Arzt frei wählen möchte und eine Unterbringung im Einzelzimmer wünscht, der benötigt hierzu eine Krankenzusatzversicherung. Günstige Tarife liegen für Kinder zwischen fünf und zehn Euro Monatsbeitrag.

Allerdings sollte man mehrere Feinheiten in den Vertragsbedingungen bei der Auswahl des geeigneten Versicherers beachten: Neben der Erstattung der Kosten eines Ein- oder Zweibettzimmers, einschließlich der Kosten für die Sonderverpflegung sowie Zimmerausstattung mit Bad, WC und Telefonanschluss, sollten auch die Kosten für ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus übernommen werden.
Außerdem ist es empfehlenswert, dass die Krankenzusatzversicherung auch für vor- und nachstationäre Behandlungen die Kosten übernimmt – schließlich gehören solche Behandlungen in der Regel zu einem Krankenhausaufenthalt hinzu.

Im ambulanten Bereich kann in der Regel frei gewählt werden, ob Heilpraktiker und Naturheilkunde, Zahnersatz oder Brillen mitversichert werden sollen.