Unter welchen Bedingungen Kindergeld gezahlt wird
Kindergeldanspruch hat grundsätzlich jedes Kind. Entscheidet sich das Kind jedoch für einen Aufenthalt als Au-pair im Ausland, erfüllt es nicht die Bedingung einer berufsausbildenden Zeit, sodass es keinen Anspruch auf Kindergeld hat. Das ist nämlich eine Voraussetzung. Allerdings gibt es Ausnahmen, die an sehr enge Bedingungen geknüpft sind. Demnach muss der Sprachaufenthalt innerhalb des Au-pair-Aufenthaltes von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretischen Sprachunterricht begleitet werden, um als Berufsausbildung anerkannt zu werden. Das ist Voraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes. Eine andere Bedingung, Kindergeld zu erhalten, ist auch, wenn ein Sprachunterricht von weniger als 10 Wochenstunden stattfindet, solange dieser von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung unbedingt erfordert wird oder diese als eine Qualifikation für die Zulassung zu einem Fremdsprachentest dient (z.B. TOEFL oder IELTS), der wiederum Bedingung für die Aufnahme eines Studiums oder einer anderen Ausbildung ist.
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