Kinderwunschbehandlung: Mehr Zuschüsse vom Staat, und welche Kosten sich absetzen lassen (FOTO)

Kinderwunschbehandlung: Mehr Zuschüsse vom Staat, und welche Kosten sich absetzen lassen (FOTO)
 

Ob IUI, IVF oder ICSI, es gibt viele Methoden der künstlichen
Befruchtung – doch alle sind teuer. Immerhin haben der Bund und neun
Bundesländer ihre Bezuschussung erhöht. Und immerhin lassen sich
bestimmte Kosten der Kinderwunschbehandlung von der Steuer absetzen.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit
den aktuellen Daten im Überblick.

Mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren haben
laut Bundesfamilienministerium einen unerfüllten Kinderwunsch
(Pressemitteilung vom 18. September 2019). Nahezu jedes zehnte Paar
ist demzufolge auf reproduktionsmedizinische Unterstützung
angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen. Folgendes sind dabei die
gängigsten Methoden:

– Die Insemination (IUI) steht für die Samenübertragung direkt in
die Gebärmutter. Kostenpunkt: ab 100 Euro zuzüglich Kosten für
Medikamente.
– Die In-Vitro-Fertilisation (IVF) ist eine Befruchtung im
Reagenzglas. Kostenpunkt: rund 1.500 Euro inklusive Medikamente.
– Bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) wird das
Spermium des Mannes direkt in das Zytoplasma einer Eizelle
eingespritzt. Kostenpunkt: rund 1.800 Euro inklusive
Medikamente.

Staatliche Zuschüsse für vier statt nur drei Behandlungszyklen

Der Bund und neun Bundesländer gewähren Ehepaaren, die sich zur
Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung nach Art der
In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen
Spermieninjektion (ICSI) unterziehen, ab sofort im ersten bis vierten
Behandlungszyklus einen Behandlungskostenzuschuss – zuvor waren es
lediglich drei Behandlungszyklen, die bezuschusst wurden.

Bis zu 50 Prozent der Kosten, die ein Paar abzüglich des
Krankenkassenanteils selbst zahlen muss, werden laut
Bundesfamilienministerium bezuschusst. Dadurch kann sich der
Eigenanteil auf bis zu 25 Prozent der Behandlungskosten reduzieren.

Den vierten Versuch mussten betroffene Paare als Mitglieder der
gesetzlichen Krankenkassen bislang komplett selbst zahlen. Ab sofort
werden ihnen bis zu 50 Prozent ihrer Kosten bezuschusst.

Auch Paare, die nicht verheiratet sind, erhalten in den sich
beteiligenden Bundesländern höhere staatliche Zuschüsse, nämlich bis
zu 12,5 Prozent für die erste und dritte Behandlung und bis zu 25
Prozent für die vierte Behandlung.

An der Initiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter
Kinderlosigkeit“ beteiligen sich die Bundesländer Berlin,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Brandenburg. Weitere
Informationen finden Sie unter
www.informationsportal-kinderwunsch.de.

Diese Kosten bei Kinderwunschbehandlung lassen sich absetzen

Egal ob IUI, IVF oder ICSI: Wer einen Teil der Kosten zur
künstlichen Befruchtung selbst tragen muss, kann die Ausgaben in
seiner Steuererklärung angeben. Sie gelten als außergewöhnliche
Belastung, da die Kosten einer künstlichen Befruchtung im Steuerrecht
zu den Krankheitskosten zählen. Alle Kosten rund um die
Kinderwunschbehandlung – dazu zählen die Behandlung selbst, Kosten
für Medikamente sowie die Fahrten zum Frauenarzt oder dem
Kinderwunschzentrum – können von der Steuer abgesetzt werden.

Auch unverheiratete Paare können Kosten ihrer
Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastung absetzen,
nämlich die Kosten für eine In-Vitro-Fertilisation. Das hat der
Bundesfinanzhof 2007 entschieden. Wichtig ist, dass die
Behandlungsmethode mit den Richtlinien der Berufsordnung für Ärzte in
Einklang steht. Der behandelnde Arzt muss demnach davon überzeugt
sein, dass das Paar in einer „festgefügten Partnerschaft“ lebt und
der Mann die Vaterschaft anerkennen wird. Es darf nur der Samen des
Partners verwendet werden.

Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs 2017 sind Aufwendungen
einer unfruchtbaren Frau für eine IVF auch dann als außergewöhnliche
Belastung absetzbar, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen
Partnerschaft lebt. Begründung: Die „Empfängnisunfähigkeit einer Frau
ist – unabhängig von Ihrem Familienstand – eine Krankheit“ und
Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar. Zu diesen gehören, neben
Kosten für Medikamente, Durchführung der IVF in einer Klinik und
eventuelle Fahrten, auch Aufwendungen für die Bereitstellung und
Aufbereitung der Spendersamen (Aktenzeichen VI R 47/15).

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft
den Steuerbescheid und einiges mehr.

Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000
Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH
stellt außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater:
Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind
zwei von der VLH.

Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
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