Klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Bundessozialministerium wird Vorgaben aus dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig umsetzen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales respektiert das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts und begrüßt, dass damit klare Vorgaben für die notwendige Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes gegeben sind. Die Bundesregierung wird unverzüglich eine verfassungskonforme, d.h. ableitbare, transparente und realitätsgerechte Neuregelung erarbeiten. Dabei werden wir auch den Anspruch auf Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche umsetzen.

Die Bundesregierung hatte bereits in der Folge des sogenannten Hartz-IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 anerkannt, dass die aktuellen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr den dort aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Leistungsbemessung entsprechen. Da es sich beim Asylbewerberleistungsgesetz um ein zustimmungspflichtiges Bundesgesetz handelt, die Länder aber die Verantwortung für Umsetzung und Kosten tragen, ist eine eigens zu diesem Zweck eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe dabei, Eckpunkte für eine Neuregelung zu erarbeiten. Eine zwischenzeitliche Evaluation der Vollzugspraxis in den Ländern ergab, dass einige Länder weitgehend auf Sachleistungen setzen (z.B. Bayern), andere auf reine Geldleistungen (z.B. Hamburg, Berlin). Andere Länder haben sich für Mischformen entschieden. Die Mehrheit der Länder überlässt die Entscheidung über die Form der Leistungserbringung den Landkreisen und Kommunen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Übergangsregelung angeordnet, die bereits jetzt für alle Leistungsberechtigten gilt, rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 für noch nicht bestandskräftige Bescheide.

In Deutschland befinden sich derzeit 63.000 Menschen im Asylverfahren. 130.000 Ausländer beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

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