Klaus Ernst: BAG-Urteil zur Leiharbeit ist Ohrfeige für Schwarz-Gelb

„Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist
eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung, die sich beharrlich
weigert, dem dauerhaften Einsatz schlecht bezahlter Leiharbeitskräfte
einen Riegel vorzuschieben. Es ist ein erster Schritt hin zur
Beseitigung des Zwei-Klassen-Systems in der Arbeitswelt. Doch vom Eis
ist die Kuh auch nach diesem Urteil noch nicht“, kommentiert Klaus
Ernst, Mitglied im Spitzenteam der LINKEN für die Bundestagswahl und
im Ausschuss für Arbeit und Soziales, das BAG-Urteil zum Einsatz von
Leiharbeitskräften. Ernst weiter:

„Nicht gebannt ist weiterhin die Gefahr des missbräuchlichen
Einsatzes von Leiharbeit durch Werkverträge. Hier liegt enormer
Sprengstoff für den Arbeitsmarkt, wie das Beispiel der
Schlachthofindustrie zeigt. Die Erosion am Arbeitsmarkt kann
letztlich nur durch einen gesetzlichen Mindestlohn verhindert werden.

Grundsätzlich muss Leiharbeit verboten werden, zumindest aber
sollte ihr Einsatz die absolute Ausnahme sein. Dazu muss Leiharbeit
per Gesetz auf einen kurzen Zeitraum begrenzt und besser entlohnt
werden. DIE LINKE fordert daher gleiches Geld für gleiche Arbeit und
einen Zuschlag von zehn Prozent bei Leiharbeit, damit Arbeitgeber
keinen Anreiz mehr haben, reguläre Beschäftigung dauerhaft durch
Leiharbeit zu ersetzen.“

Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de

Weitere Informationen unter:
http://