„Es wird Aufgabe der Zukunft bleiben, für eine
adäquate Steuerfinanzierung der Kindererziehungszeiten zu sorgen“,
sagte Dr. Hartmann Kleiner, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen
Rentenversicherung Bund, heute anlässlich der in Potsdam tagenden
Vertreterversammlung. Nur eine Finanzierung aus Steuermitteln erfasse
die gesamte Gesellschaft und sei verfassungsrechtlich legitim. Er
betonte in diesem Zusammenhang, dass sich die Selbstverwaltung damit
nicht gegen die Anerkennung weiterer Zeiten der Kindererziehung in
der Rentenversicherung als solche wende, sondern dagegen, dass die
dadurch entstehenden Kosten zum Großteil auf die Beitragszahler und
Rentner abgewälzt würden.
Kleiner ging in seinem Bericht auch auf die geplanten
Neuregelungen im Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus
Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG) ein. Danach könnten künftig alle
Betroffenen ihre Rente rückwirkend ab dem 1. Juli 1997 beziehen, so
Kleiner. Dies gelte unabhängig davon, wann die Rente beantragt
beziehungsweise bewilligt worden sei. Die Rentenversicherung werde
die Berechtigten über die neue Rechtslage und die damit im Einzelfall
verbundenen Konsequenzen individuell informieren. Kleiner wies darauf
hin, dass die Rentenversicherung dabei knapp 40.000 Vorgänge
überprüfen werde, in denen ein früherer Rentenbeginn in Betracht
komme.
Kleiner ging ferner auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte
Stärkung der Selbstverwaltung ein. Eine solche Stärkung setze nach
Kleiners Auffassung eine Erweiterung des Handlungsrahmens der
Selbstverwaltung voraus, auch um sie damit im öffentlichen
Bewusstsein stärker wahrnehmbar zu machen. Dazu seien nun konkrete
Schritte erforderlich, so Kleiner.
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