Kölner Stadt-Anzeiger: Bundesgerichtshof hebt Urteil zu umstrittenem SEK-Einsatz auf – 109 Schüsse auf Kölner Lebensmittelhändler

Schlappe für das Kölner Landgericht: Wie der „Kölner
Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe) aus Justizkreisen jetzt erfuhr,
hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der pannenreichen
Festnahmeaktion des Lebensmittel-Lieferanten Karim Panahi, 57, durch
ein Spezialeinsatzkommando der Polizei (SEK) im Juni 2011 am Kölner
Großmarkt das Urteil aufgehoben. In dem vierseitigen Beschluss kam
der 2. Strafsenat in Karlsruhe bereits im Herbst 2017 zu dem Schluss,
dass der Schuldspruch gegen den deutsch-iranischen Kaufmann
Rechtsfehler aufweist. So habe die 21. Strafkammer des Vorsitzenden
Jörg Michael Bern in ihrem Schuldspruch der überlangen
Verfahrensdauer im Strafmaß „keine eigenständige Bedeutung
zugemessen“. Der Prozess um den fehlgeschlagenen Zugriff, bei dem
SEK-Beamte 109 Schüsse auf Panahi abgefeuert und ihn schwer verletzt
hatten, soll nun am 26. April durch eine andere Strafkammer erneut
aufgerollt werden. Erst fünf Jahre nach dem Geschehen war der
Unternehmer aus formalrechtlichen Gründen zwar vom versuchten
Totschlag freigesprochen worden, dennoch hatte das Gericht
festgestellt, dass Panahi zuerst auf die SEK-Beamten geschossen habe
und diese aus Notwehr zurückgefeuert hätten.

Seinerzeit war der Angeklagte einzig wegen schwerer
Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu einem Jahr auf
Bewährung verurteilt worden. Seine Verteidiger Gottfried Reims und
Markus Bündgens sehen sich in ihrer rechtlichen Auffassung durch den
BGH-Beschluss bestätigt: „Es ist ein Skandal, wie die Kölner Polizei,
Staatsanwaltschaft und am Ende die hiesigen Gerichte mit unserem
Mandanten umgegangen sind.“ Es sei nun zu hoffen, dass in dem neuen
Verfahren, „endlich eine gerechte Lösung gefunden wird“.

https://www.ksta.de/koeln/109-schuesse-auf-lebensmittelhaendler-bg
h-hebt-urteil-zum-koelner-grossmarkt-auf-30036840

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