Das Erzbistum Köln wertet die Kooperation kirchlicher
Kliniken mit kassenärztlichen Notfallpraxen auf deren Gelände bei der
Vergabe der „Pille danach“ als Ärgernis, das abzustellen sei. Dies
berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe) unter
Berufung auf einen Brief des früheren Generalvikars von Kardinal
Joachim Meisner, Dominik Schwaderlapp, vom Januar 2012. Darin
reagiert dieser auf die „Tests“ einer Scheinpatientin, die in
mindestens vier katholischen Kliniken Kölns die „Pille danach“
verlangt hatte. Wie die Zeitung weiter berichtet, wurde Meisner
selbst bereits im November 2011 von einem Informanten über das
Ergebnis dieser Tests unterrichtet: Die Scheinpatientin bekam Rezepte
für die „Pille danach“ jeweils von kassenärztlichen Notfallpraxen
verschrieben, die auf dem Gelände der kirchlichen Kliniken liegen,
aber organisatorisch von ihnen getrennt sind. Der Erzbischof übergab
den Vorgang dem Generalvikar, seinem engsten Mitarbeiter. Den
Absender des Briefs an Meisner ordnet das Erzbistum nach Recherchen
des „Kölner Stadt-Anzeiger“ dem Umfeld des inzwischen abgeschalteten
Internet-Hetzportals kreuz.net zu. In der vorigen Woche hatte die
Zeitung berichtet, dass im Dezember zwei katholische Kliniken in Köln
einem Vergewaltigungsopfer die Behandlung verweigert hatten, weil
damit auch die Aufklärung über die „Pille danach“ verbunden gewesen
wäre. Kardinal Meisner entschuldigte sich inzwischen persönlich. Nach
dem Schreiben vom November 2011 zu den „Kliniktests“ der
Scheinpatientin betont der heutige Weihbischofs Schwaderlapp in
seiner Antwort, das Erzbistum sei den Hinweisen „selbstverständlich
nachgegangen“ – bis auf die höchste Ebene, die Träger der Kliniken.
Er unterstreicht, dass die nicht-kirchlichen Notfallpraxen und deren
Mitarbeiter – anders als die Kirchen-Angestellten – nicht auf die
katholische Ethik verpflichtet werden könnten. Darum gelte für sie
auch nicht das Verbot von Präparaten, die „zu einem
Schwangerschaftsabbruch verwendet werden“. Schwaderlapp erwägt die
bauliche Trennung und stellt im Zweifel sogar Mietkündigungen für
solche Praxen auf dem Gelände kirchlicher Kliniken in Aussicht, bei
denen die „Pille danach“ erhältlich sei. Entscheidend und vorrangig
gegenüber wirtschaftlichen Interessen seien Glaubwürdigkeit und
Selbstverständnis des katholischen Trägers. „Sie können sich jedoch
vorstellen, wie schwierig es im konkreten Einzelfall sein wird, einen
solchen Mietvertrag beenden. Ich möchte jedoch versichern, dass wir
auch einer solchen Konsequenz nicht ausweichen.“ Ein bloß „formal
korrektes“ Verhalten kirchlicher Mitarbeiter – gemeint ist offenbar
eine bedauernde Ablehnung der „Pille danach“ mit Verweis an die
kirchenunabhängige Notfallpraxis – sei im Dienst des Lebensschutzes
keinesfalls ausreichend, so Schwaderlapp weiter. Die kirchlichen
Träger seien dafür „sehr sensibilisiert“ und gingen „verantwortlich
mit dem Thema um“. In dem dreiseitigen Brief, der dem „Kölner
Stadt-Anzeiger“ vorliegt, wendet sich Schwaderlapp an den
Informanten: „Ich darf Ihnen, auch im Namen unseres Erzbischofs
versichern, dass wir alles uns Mögliche tun werden, um solche
Ärgernisse abzustellen.“ Am Ende seines Schreibens kritisiert
Schwaderlapp „sehr deutlich“ die „investigative Methode“ des
Klinikentests durch eine Scheinpatientin. „Worum geht es ihnen
wirklich? Um den Schutz des ungeborenen Lebens oder darum, –schwarze
Schafe– aufzuspüren und dann anschließend den Verantwortlichen in der
Kirche die von Ihnen … vermutete Liberalität oder Nachlässigkeit
nachweisen zu können?“
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