Köln. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs, der
Organisation Attac keine Gemeinnützigkeit zuzuerkennen, fordert der
frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams,
eine Gesetzesänderung. „Wenn eine so breit aufgestellte Organisation
wie Attac, die mit spektakulären Aktionen die Öffentlichkeit
sensibilisiert, den Status der Gemeinnützigkeit verliert, entzieht
man ihrem Wirken die finanzielle Basis“, sagte Bertrams dem „Kölner
Stadt-Anzeiger“ (Samstag-Ausgabe). Das sei aber keine Willkür der
Finanzgerichte, sondern Folge einer stringenten Auslegung geltenden
Rechts. „Anders gesagt: Wenn man das anders geregelt wissen will,
muss man das Gesetz ändern. Schaut man ins Gesetz, wird man zum
Beispiel feststellen, dass im Katalog gemeinnütziger Zielsetzungen
wichtige Bereiche fehlen wie etwa die Förderung des Klimaschutzes,
das Eintreten für Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit oder den
Datenschutz. Wären das klar benannte gemeinnützige Ziele, müssten
entsprechende Organisationen für den Status der Gemeinnützigkeit
nicht mehr den Umweg über die –Volksbildung– gehen“, erläuterte
Bertrams. Die Weigerung des höchsten deutschen Finanzgerichts, dem
Einsatz für sehr konkrete politische Positionen keine
Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinn zuzubilligen, sei
nachvollziehbar. „Nur gibt es eben sehr viele Organisationen, die von
ihrer Grundausrichtung zweifelsfrei gemeinnützig sind, im Rahmen
ihrer Arbeit aber auch bestimmte sehr konkrete Forderungen vertreten.
Und da beginnt die Schwierigkeit des Abwägens“, gab Bertrams zu
bedenken.
Link zum Interview im Wortlaut: https://www.ksta.de/politik/nach-a
ttac-urteil-ex-verfassungsrichter-sieht-das-engagement-gefaehrdet-321
30446
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