Köln. Die FDP-Politiker und Bürgerrechtler Gerhart 
Baum und Burkhard Hirsch haben das neue NRW-Polizeigesetz begrüßt. 
„Aus der Reihe der Landespolizeigesetze, die in jüngerer 
Vergangenheit aufgrund einer Entscheidung des 
Bundesverfassungsgerichts und Vorgaben der EU novelliert wurden, ist 
das nordrhein-westfälische Polizeigesetz das freiheitsschonendste“, 
sagten Baum und Hirsch dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ 
(Donnerstag-Ausgabe). Sie begrüßten, dass der ursprüngliche 
Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten verändert und „wesentlich 
verbessert“ worden sei. So sei auf den neuen Gefahrenbegriff der 
„drohenden Gefahr“ verzichtet worden. Besondere Befugnisse der 
Polizei wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung wurden auf die 
Abwehr terroristischer Straftaten begrenzt. Zudem gebe es keinen 
polizeirechtlichen präventiven „Trojaner“, das heißt eine 
Online-Durchsuchung, mit der ein privates IT-System vorbeugend 
vollständig durchleuchtet werden könnte. Auch die staatliche 
Videoüberwachung im öffentlichen Raum sei begrenzt worden, lobten 
Baum und Hirsch. „Intelligente Videoüberwachung – wie am Berliner 
Bahnhof Südkreuz – bleibt unzulässig und die konventionelle 
Videoüberwachung darf nur noch erfolgen, wenn ein Polizeibeamter auch
sofort eingreifen kann.“
   Die Polizei brauche für eine erfolgreiche Arbeit das Vertrauen der
Bürger, betonten die FDP-Rechtspolitiker. „Sie hat darum ein 
wesentliches Interesse daran, dass die gesetzlichen Bestimmungen über
ihre Arbeit von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen 
werden. Deswegen ist es gut, dass das Gesetz auch von der 
SPD-Fraktion im Landtag mitgetragen wird.“ Baum und Hirsch schrieben 
die im Gesetzgebungsverfahren erreichten Änderungen dem Eintreten der
FDP im Düsseldorfer Landtag zu. „Es ist kein Geheimnis, dass das neue
Polizeigesetz bei Ressortverantwortung eines liberalen Ministers 
sicherlich eine andere Handschrift trüge“, so die beiden Liberalen 
weiter. Gegen die ursprüngliche Vorlage hatten sie mit einer Klage 
vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht. Dort laufen mehrere – unter
anderem von Baum und Hirsch eingeleitete – Verfahren gegen das 
bayerische Polizeiaufgabengesetz.
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