Kölner Stadt-Anzeiger: Große Koalition wird bis zum Sommer den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes auf den Weg bringen

Die große Koalition wird bis zum Sommer den Entwurf
eines Anti-Doping-Gesetzes auf den Weg bringen. Das kündigte die
Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses, Dagmar Freitag (SPD), im
Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe) an. Sie
plädierte dafür, schon den Besitz kleiner Mengen von Dopingmitteln
unter Strafe zu stellen und begründete dies unter anderem mit den zu
erwartenden Dopingfällen bei den Olympischen Spielen in Sotschi.
„Auch Sotschi wird uns im Zweifel bestätigen, dass es Sinn macht, die
sauberen Sportler vor Betrügern zu schützen“, sagte Freitag dem
„Kölner Stadt-Anzeiger“. Sie fügte hinzu: „Ich bin dafür, den Besitz
auch geringer Mengen von Dopingmitteln unter Strafe zu stellen. Der
Staatsanwalt entscheidet dann in jedem Einzelfall, ob er die Sache
weiter verfolgt oder nicht. Auch kleinste Mengen reichen schon aus,
um größtmögliche Leistungssteigerungen herbeizuführen.“ Der
SPD-Politikerin zufolge arbeiten das Justiz- und das Innenministerium
bereits an Vorschlägen, wie ein solches Gesetz aussehen könnte.

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) sprach sich
ebenfalls für ein Anti-Doping-Gesetz aus. „Wenn wir nicht jeglichen
Besitz von Dopingmitteln ab dem ersten Milligramm unter Strafe
stellen, kommen wir an die im Hintergrund agierenden Doping-Netzwerke
im Profisport nicht heran“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
„Denn gerade dopende Spitzensportler haben wegen dieser
professionellen Netzwerke selbst in der Regel nur kleine Mengen an
Dopingsubstanzen bei sich.“ Solange sie dafür nicht als Beschuldigte
geführt werden könnten, seien Maßnahmen wie Durchsuchungen nur in
engeren Grenzen möglich. Bisher werden Doping-Vergehen über das
Arzneimittelgesetz geahndet. Danach ist es verboten, Arzneimittel
oder Wirkstoffe „in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu
erwerben oder zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen
soll“. Nach Einschätzung von Experten reicht die Definition „in nicht
geringer Menge“ aber nicht aus. Seit Jahren wird deshalb um ein
Anti-Doping-Gesetz gerungen.

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