Kölner Stadt-Anzeiger: Hooligan-Gruppen lösen sich nach BGH-Urteil auf

Köln. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach
Hooligan-Gruppen als kriminelle Vereinigungen angesehen werden
können, sorgt offenbar dafür, dass Gruppen sich auflösen. Im Januar
haben bereits jeweils eine Hooligan-Gruppierung aus Bremen, Hannover,
München und Duisburg das Ende ihres teils langjährigen Kollektivs
verkündet, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“
(Donnerstag-Ausgabe). Auf der Homepage des Bremer Bündnisses heißt
es, der „Fußball-Fanklub“ habe sich „nach 25 Jahren aufgelöst.“ Die
Bremer Polizei ordnet den Verbund jedoch nicht als Fanclub sondern
als gewalttätige Hooligan-Gruppierung ein. Auch eine Gemeinschaft
aus Aachen, die die dortige Polizei zwar nicht als „klassische
Hooligan-Gruppierung“ einstuft, gibt es laut Internetauftritt „seit
dem 15.01.2015″ nicht mehr. Die Hooligans treffen damit laut Experten
Vorbeugemaßnahmen. „Die Auflösung soll es der Polizei erschweren,
gegen die Hooligan-Gruppierung als Ganzes vorzugehen“, sagte der der
Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke der Zeitung. Gegen kriminelle
Vereinigungen könne der Staat weitgehende Überwachungsmaßnahmen
einleiten. Telefonüberwachung und verdeckte Ermittler seien genauso
möglich, wie das Vereinsvermögen beschlagnahmt werden könne. Wolfgang
Beus, Sprecher des NRW-Innenministeriums, betont dagegen: „Egal, ob
es Auflösungen gab oder nicht: Wir haben die entsprechenden Personen
im Blick und beobachten, ob es Neugründungen gibt. Wenn wir
feststellen, dass nach wie vor Straftaten begangen werden, dann gehen
wir genauso konsequent dagegen vor.“ Auch eine Gruppe, die sich nach
außen hin aufgelöst habe, könne noch immer strafrechtlich als
kriminelle Vereinigung bewertet werden, sagt Beus.

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