Kölner Stadt-Anzeiger: Kirchenrechtler wirft Eichstätter Bischof Hanke im Finanzskandal doppeltes Versagen vor

Professor Thomas Schüller: Die falschen Leute
eingesetzt und ein verfilztes System ermöglicht – Bistumsleitung hat
es mutmaßlichen Betrügern „brutal leicht gemacht“ Offenkundige
Versäumnisse führen zur Frage der Amtshaftung

Köln. Im Finanzskandal des katholischen Bistums Eichstätt erhebt
der Münster Kirchenrechts-Professor Thomas Schüller schwere Vorwürfe
gegen Bischof Gregor Maria Hanke. „Der Bischof hat doppelt versagt.
Er hat die falschen Leute eingesetzt und ein verfilztes System
ermöglicht. Das ist nach den Maßstäben, die die Kirche selbst an die
bischöfliche Amtsführung anlegt, schwer erträglich“, sagte der
Experte für kirchliche Vermögensverwaltung dem „Kölner
Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe). Die Bistumsverantwortlichen,
allen voran Hanke, hätten es zwei früheren Mitarbeitern mit dubiosen
Immobiliengeschäften „brutal leicht gemacht“. Seit Jahren habe es in
Eichstätt an einer wirksamen Finanzaufsicht mit unabhängigem
Controlling gefehlt. Die im Kirchenrecht vorgesehenen Gremien seien
zum Teil so besetzt gewesen, „dass die Kontrolleure sich selbst
kontrollierten“, sagte Schüller. Hankes Strafanzeige vom Juli 2017
gegen die inzwischen in Untersuchungshaft sitzenden Verdächtigen
attestierte dem ehemaligen leitenden Bau- und Finanzdirektor des
Bistums als oberstem kirchlichem Aufseher zu dessen Entlastung, er
sei „in Wirtschaftsfragen unerfahren“ gewesen. Das aber ist nach den
Worten Schüllers ein klarer Verstoß gegen das Kirchenrecht. Dieses
verlange vom Bischof, Experten mit der Verwaltung des
Kirchenvermögens zu betrauen. In der Selbstdarstellung des Bistums
war es eine „Transparenzoffensive“ Hankes aus dem Jahr 2015, die das
Bistum überhaupt erst auf die Spur der zwielichtigen Geschäfte
gebracht habe. Schüller wies dies als Ablenkungsmanöver zurück. In
anderen Bistümern – unter anderem in Köln – seien längst „vorbildlich
funktionierende Kontrollgremien und -mechanismen“ etabliert.
Eichstätt unter Bischof Hanke fahre da „am Ende des Geleitzugs“. Die
Maßnahmen, die Hanke inzwischen zur Neuordnung der
Vermögensverwaltung ergriffen habe, zeigten im Umkehrschluss nur den
bisherigen Schlendrian ohne effizientes Controlling. Schüller sprach
von einem nachlässigen Umgang mit Geld, das eigentlich den Gläubigen
gehöre. Der Bischof sei immer nur der Treuhänder kirchlichen
Vermögens. Dessen sorgsame Verwaltung gehöre zu den Kernaufgaben der
Bischöfe. Im Jahr 2016 habe Papst Franziskus deshalb klargestellt,
dass Bischöfe für Führungsfehler – nicht nur in geistlicher, sondern
eben auch in finanzieller Hinsicht – haftbar seien. Das könne bis zum
Verlust des Amtes führen. Im Eichstätter Fall seien Hankes
Versäumnisse offenkundig. Allerdings zeige der „Präzedenzfall“ des
früheren Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst, den die
eigene Diözese für einen Millionenschaden beim umstrittenen Umbau der
extravaganten Bischofsresidenz in Regress nehmen wollte, dass die
römische Kurie am Ende doch schützend die Hand über den Bischof
gehalten habe. Umso wichtiger sei es, so Schüller, die Aufklärung des
Skandals jetzt in die Hand eines externen, wirklich unabhängigen
Gremiums zu legen, das dann auch die Haftungsfrage in aller
Deutlichkeit benennen müsse. Anfang der Woche machte das Bistum
öffentlich, dass ein Ex-Vermögensverwalter zwischen 2014 und 2016
mehr als 30 zumeist ungesicherte Darlehen für Immobilienprojekte in
den US-Bundesstaaten Texas und Florida vergeben und damit einen
Schaden von bis zu 60 Millionen Dollar verursacht hat. Die
Staatsanwaltschaft München ermittelt.

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