Kölner Stadt-Anzeiger: Parteienrechtler von Arnim kritisiert Zulagen für Abgeordnete als verfassungswidrig

Köln. Die Bundestagsverwaltung hat die jüngste Kritik
an funktionsbedingten Zulagen für Bundestagsabgeordnete in
hervorgehobenen Positionen zurückgewiesen. „Die Fraktionen des
Deutschen Bundestages können eigenständig die Ausstattung ihrer
Funktionsträger bestimmen“, sagte ein Sprecher von
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“
(Freitag-Ausgabe). „Die Geldleistungen an die Fraktionen sind gemäß §
50 (1) und (2) AbgG im Einzelplan 02, Kapitel 0201 bei Titel 684 01
festgesetzt.“ Der Verfassungsrechtler und Parteienkritiker
Hans-Herbert von Arnim erklärte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ hingegen:
„Das Verbot des Bundesverfassungsgerichts wird dadurch umgangen, dass
die Fraktionen die Zulagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
zahlen. So bekommen insgeheim Hunderte von Abgeordneten
verfassungswidrig Geld.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr
2000 entschieden, dass Zulagen nur an den Parlamentspräsidenten,
seine Stellvertreter und die Fraktionsvorsitzenden erlaubt sei-en.
Der „Stern“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe jedoch, dass 100
der 622 Bundestagsabgeordneten Zusatzzahlungen bekommen. Dazu zählten
nicht allein Fraktionsvorsitzende, ihre Stellvertreter und
Parlamentarische Geschäftsführer, sondern auch Sprecher von
Arbeitsgruppen.

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