Kölner Stadt-Anzeiger: Rechtsstreit zwischen Thoma und Ruschmeier

Lothar Ruschmeier, der frühere Kölner
Oberstadtdirektor und heutige Geschäftsführer der Immobilienfirma
Oppenheim-Esch-Holding in Troisdorf, hat vor dem Landgericht Hamburg
eine einstweilige Verfügung gegen den früheren RTL-Chef Helmut Thoma
erwirkt. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“
(Donnerstags-Ausgabe). Thoma hatte in einem Interview mit der Zeitung
gesagt: „Nehmen Sie den früheren Oberstadtdirektor Lothar Ruschmeier.
Der hat einen Vertrag für die langjährige Miete der Köln-Arena bzw.
des technischen Rathauses unterschrieben, den Stift zur Seite gelegt
und ist am nächsten Tag als Geschäftsführer bei Esch eingetreten.“
Das Gericht untersagte Thoma, mit dieser Formulierung den Eindruck zu
erwecken, Ruschmeier habe zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den
Wechsel zu Esch beabsichtigt und „den Vertragsabschluss deswegen
befürwortet“. Thoma wiederum zeigte sich erstaunt über das Vorgehen
Ruschmeiers. In vielen Veröffentlichungen sei dessen Wechsel zu
Oppenheim-Esch kritisch beleuchtet worden. Der inzwischen verstorbene
Kölner Oberbürgermeister Harry Blum habe in Zusammenhang mit dem
Technischen Rathaus, das ein Oppenheim-Esch-Fonds an die Stadt
vermietet hatte, vom „vermieterfreundlichsten Vertrag“ gesprochen,
den er je gesehen habe. Thoma kündigte an: „Ich werde gegen diese
einstweilige Verfügung vorgehen.“ Ruschmeier erklärte daraufhin
seinerseits: „Die Vorwürfe entbehrten schon damals jeder Grundlage,
und das tun sie auch heute noch. In der Ratssitzung am 15. März 2005
wurde eindeutig festgestellt, dass der Vertrag sowohl aufgrund der
Wirtschaftlichkeitsberechnung als auch angesichts der Marktmieten in
Köln positiv zu bewerten ist.“ Im Übrigen habe auch das
Bundeskriminalamt bei seinen Prüfungen festgestellt, „dass die Stadt
Köln mit dieser Anmietung im Vergleich zu einer Eigeninvestition über
30 Jahre zwischen 400 und 500 Millionen D-Mark einspart“, so
Ruschmeier.

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