Kölner Stadt-Anzeiger: Tausende Gaskunden können auf Rückzahlungen ihrer Versorger hoffen

Tausende Gaskunden können auf Rückzahlungen ihrer
Versorger hoffen. Der Bundesgerichtshof hatte in einem Urteil Ende
Juli Preiserhöhungsklauseln des Versorgers RWE für ungültig erklärt.
Doch das Urteil beschränkt sich weder auf Kunden des Essener
Versorgers noch auf die klagenden 25 Verbraucher, erläuterte das
Gericht jetzt. Es gelte „nicht nur für die Kläger des Verfahrens,
sondern für alle Sonderkunden, die solche Klauseln in ihren Verträgen
hatten“, sagte BGH-Sprecherin Dietlind Weinland dem „Kölner
Stadt-Anzeiger“ (Freitagsausgabe). Die Mehrzahl der deutschen
Gasverbraucher sind so genannte Sonderkunden.

In mehreren Punkten hat das Gericht gegen die
Versorgungsunternehmen entschieden. So können sich laut der nun
vorliegenden ausführlichen Urteilsbegründung auch Kunden gegen
ungerechtfertigte Preiserhöhungen zur Wehr setzen, die bisher keinen
Widerspruch gegen ihre Rechnungen eingelegt haben. „In der
vorbehaltlosen Zahlung des erhöhten Preises durch den Kunden“ könne
„keine stillschweigende Zustimmung zu dem erhöhten Preis gesehen
werden“ (AZ: VIII ZR 162/09). Auch greife der Vertrauensschutz nicht,
auf den das Unternehmen sich berufen habe – das Risiko von im
Nachhinein für unwirksam erklärter Klauseln trage das Unternehmen,
das die Klauseln verwende.

RWE hat nach Angaben einer Sprecherin Rückstellungen für den
Prozess gebildet, deren Höhe ließ sie offen. Man prüfe nun die
Urteilsbegründung. Der Konzern hat rund 240 000 Gaskunden mit
Sonderverträgen, davon etwa 22 000 im Regierungsbezirk Köln. Der BGH
ließ allerdings offen, welche Forderungen schon verjährt sein
könnten. Im Allgemeinen gilt hier eine Frist von drei Jahren, so dass
maximal noch Rechnungen aus 2010 beanstandet werden könnten. Für
Jürgen Schröder, Energierechts-Experte der NRW-Verbraucherzentrale,
ist aber klar, dass in diesem Fall eine Frist von zehn Jahren
rückwirkend ab dem BGH-Urteil gelten müsse. Dies trete ein, wenn eine
verworrene Rechtslage finaler Klärung bedurft hätte. Die
Verbraucherzentrale hatte die Klage stellvertretend für die 25
RWE-Kunden geführt. (ksta)

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