Köln. Die Zahl der Abfragen von Kontodaten privater 
Person durch Finanzbehörden und Gerichtsvollzieher hat in 
Nordrhein-Westfalen einen Rekordwert erreicht, das berichtet der 
„Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgbe).   Nach Auskunft des 
NRW-Finanzministeriums hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZASt) 
in Bonn allein im ersten Halbjahr  2017 mehr als 25.300 Ersuchen von 
Finanzämtern bearbeitet. Im gesamten Jahr 2016 waren es 17.323, 2015 
nur knapp 13.800. Mit der automatisierten Kontoabfrage erhoffen sich 
die Behörden, Sozial- und Steuerbetrügern schneller auf die Schliche 
zu kommen. „Die Steigerung zeigt, dass es für die Steuerbehörden ein 
erfolgreiches Mittel ist, um an Informationen über Schuldner zu 
kommen“, sagte Manfred Lehmann, NRW-Landesvorsitzender der deutschen 
Steuergewerkschaft. Doch nicht nur Finanzbehörden haben Zugriff auf 
die Kontodaten von säumigen Zahlern, seit 2013 sind auch 
Gerichtsvollzieher berechtigt, im Namen privater Gläubiger über die 
Kontenabfrage Geld einzutreiben. Auch hier schnellen die Zahlen nach 
oben. Allein 2016 haben Gerichtsvollzieher in NRW 58.530 Ersuchen 
beim BZASt zu Kontodaten von Privatpersonen gestellt, erfuhr der 
„Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage beim NRW-Justizministerium. Ein 
Jahr zuvor waren es 41.210. Die Zahlen würden in Zukunft weiter 
steigen, glaubt Frank Neuhaus, Vorsitzender des NRW-Landesverbands 
beim Deutschen Gerichtsvollzieherbund. „Immer mehr private Gläubiger 
haben gelernt, dass dies ein vielversprechender Weg ist, um doch noch
an ihr Geld zu kommen“. Datenschützer beobachten die wachsende 
Neugier von Unternehmen, die ihr Geld mit Hilfe des Staats eintreiben
wollen, dagegen mit Sorge. Im Jahr 2003 ursprünglich als Mittel zur 
Terrorbekämpfung eingeführt, wurde der Kreis von Personen, die am 
Kontoabrufverfahren teilnehmen dürfen, stetig erweitert.  „Die 
Entwicklung und Ausweitung des Verfahrens ist bedenklich“, sagte die 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW. 
Der Zugang müsse „strikt auf das erforderliche Maß begrenzt bleiben“.
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