Düsseldorfer Mediziner „hoch erfreut“ – Anwalt
begrüßt, dass auch das Erzbistum Köln höchstrichterliche
Entscheidungen irgendwann einmal akzeptiert
Köln. Nach dem Ende des zehnjährigen Rechtsstreit um die Kündigung
eines Düsseldorfer Chefarztes durch den katholischen Arbeitgeber hat
sich der Mediziner nach den Worten seines Anwalts Norbert H. Müller
„hoch erfreut“ gezeigt. „Die extrem belastende Odyssee hat nun ein
Ende“, sagte Müller dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe.
Der Verzicht auf Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des
Bundesarbeitsgerichts (BAG), den das Erzbistum am Dienstag erklärte,
sei im Interesse aller Beteiligten, so Müller weiter. Es sei zu
begrüßen, „dass auch das Erzbistum Köln höchstrichterliche
Entscheidungen irgendwann einmal akzeptiert“. Der Fall des
katholischen Chefarztes, dem die Kirche wegen einer zweiten
Eheschließung nach vorangegangener Scheidung einen Verstoß gegen die
Loyalitätspflicht vorgeworfen und ihm deshalb 2009 gekündigt hatte,
beschäftigte 2014 das Bundesverfassungsgericht und anschließend den
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Dort bekam der Arzt mit seiner
Kündigungsschutzklage Recht – wie auch in sämtlichen Vorinstanzen mit
Ausnahme Karlsruhes. Der Fall galt deshalb auch als einer der
Streitpunkte über die Kompetenzen des EuGH im Verhältnis zur
nationalen Rechtsprechung.
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080
Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell