Kölnische Rundschau: zu Bischöfe/Kommunion für Wiederverheiratete

Rom hat gesprochen, die Sache ist erledigt – das war
einmal. Das Papst-Schreiben „Amoris laetitia“ mit seinen Ausführungen
zum Sakramentenempfang durch geschiedene und erneut verheiratete
Katholiken ist ein Beispiel für einen neuen Stil: Rom stößt Debatten
an, öffnet Räume des persönlichen Entscheidens. So dankbar viele
Gläubige dafür sind, so sehr fürchten andere – wie die für ihre
„Dubia“ bekannten Kardinäle – Verwirrung.

Dem Hirtenwort der Deutschen Bischöfe zur Ehelehre ist anzumerken,
auf welch schmalem Grat sie sich bewegen. Sie haben den Balanceakt
gemeistert. Papst Franziskus hat ja keine geltende Lehre abgeschafft,
sondern er gibt Priestern die Möglichkeit, im Einzelfall Ausnahmen
zuzulassen. Papst und Bischöfe rechtfertigten eine Praxis, die längst
auch dort geübt wird, wo der Pfarrer über die „irreguläre“ Situation
seiner Gläubigen Bescheid weiß.

„Irregulär“: Das ist so eine von den schneidenden Vokabeln, die
das kirchliche Gesetzbuch verwendet. Da werden Bibeltexte über das
Scheidungsverbot (wobei das Matthäusevangelium ja Ausnahmen nahelegt)
und eine teils erst im Hochmittelalter fixierte Lehrtradition zu
knappen Vorschriften destilliert. Und die, so die Forderung vieler
Papst-Kritiker, müsse man doch nur anwenden. Kirchenrecht ist aber
keine Übung in mathematischer Logik, sondern es soll dem Heil jedes
Einzelnen dienen. Darum geht es Papst und Bischöfen. Gut so!

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