König & Cie. Deutsche Leben III: Fonds wird abgewickelt

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Bremen, 11.05.2010. Nachdem bereits die ersten beiden Lebensversicherungsfonds
von König & Cie. – König & Cie. Deutsche Leben I und König & Cie. Deutsche Leben
II – abgewickelt worden sind, ist nun auch der dritte Fonds – König & Cie.
Deutsche Leben III – betroffen. An der Fondsgesellschaft sind rund 520
Investoren mit einem Eigenkapital inklusive Agio in Höhe von 21 Millionen Euro
beteiligt. Die Fondsgesellschaft hat in deutsche (Zweitmarkt-) Lebens- und
Rentenversicherungen investiert.

„Im Ergebnis ist vor allem der hohe Fremdkapitalhebel dem Fonds zum Verhängnis
geworden“, sagt Dr. Petra Brockmann, Partnerin der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte.
Denn von dem Investitionsvolumen in Höhe von 63 Millionen Euro seien rund zwei
Drittel kreditfinanziert. „Die von der Fondsgesellschaft in Auftrag gegebene
aktuarische Untersuchung des Policenportfolios hat ergeben“ so Brockmann weiter,
„dass bei 43 Prozent der Policen die Ablaufleistungen wahrscheinlich geringer
als ursprünglich angenommen ausfallen werden“. Die Gesellschafterversammlung hat
daraufhin am 13. November 2008 beschlossen, das noch bestehende Policenportfolio
kurzfristig innerhalb von zwei Jahren vollständig zu verwerten. Prognostiziert
wurde dabei unter Berücksichtigung der Gutschriften für einbehaltene
Kapitalertragsteuer insgesamt ein Gesamtkapitalrückfluss von 61,29 Prozent. Das
heißt im Klartext: Die Anleger müssen mit einem Verlust von mehr als 38 Prozent
rechnen.

„Bei der Abwicklung ergeben sich jetzt weitere Probleme“, so Brockmann, „weil
die Fondsgesellschaft von der Cash.life AG, München, verklagt worden ist. Nach
Informationen der Fondsgeschäftsführung an die Anleger mache die Cash.life AG
Ansprüche in Höhe von cirka 1,2 Millionen Euro geltend. Für die einzelnen
Gesellschafter bedeutet dieses, dass vorsorglich ausreichend Liquidität in der
Gesellschaft belassen werden muss, so dass die Gesellschafter zunächst mit
keinen weiteren Ausschüttungen rechnen können. Den Gesellschaftern sind aus den
Verwertungserlösen bislang lediglich Zahlungen in Höhe von 35 Prozent der
Kommanditeinlage zugeflossen.

Brockmann empfiehlt deshalb den Anlegern „angesichts des zu erwartenden
Verlustes von mindestens 38 Prozent mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu
lassen“.

Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“
Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg
vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de

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