Kommentar: Uber betrachtet Gesetze nach Kosten-Nutzen

Der Jurist Christoph Seibt hat zuletzt eine abenteuerliche
These vertreten: „Ein bisschen mehr Uber wagen“ lautete die Überschrift seiner
Kolumne im „Manager Magazin“, in der er sich, grob zusammengefasst, für eine
Reform des Aktienrechts stark machte, damit Unternehmen abwägen können, ob sie
sich an Gesetze halten wollen – oder ob es sich mehr lohnt, ein Bußgeld zu
zahlen. Seibt ist Partner bei der Kanzlei Freshfields, der vorgeworfen wird,
Kunden beim Steuerbetrug in Milliardenhöhe mittels sogenannter Cum-Ex-Geschäfte
geholfen zu haben – aber das nur am Rande. Denn Seibt hat ja in einem Punkt
völlig recht: Es gibt Unternehmen, die radikal abwägen, ob sich Gesetzestreue
lohnt oder nicht. Und Uber ist so ein Unternehmen. Obwohl zwei Gerichte das
Geschäftsmodell verboten haben, macht Uber scheinbar einfach weiter. Natürlich
muss das Personenbeförderungsrecht reformiert werden – und natürlich dauern
solche Prozesse in Deutschland viel zu lange. Aber gibt das einem Unternehmen
das Recht, sich einfach über jenes hinwegzusetzen? Denn natürlich besetzt Uber
schon jetzt die Märkte, um einen Vorteil zu haben, wenn die Gesetzesänderungen
in Kraft treten – und andere wie FreeNow müssen nachziehen, damit sie am Ende
nicht hoffnungslos unterlegen sind. Preiskampf inklusive. Doch dadurch wird der
Wettbewerb verzerrt. Wenn es Uber ernst wäre mit dem öffentlich bekundeten
Saubermann-Image, würde das Unternehmen mehr Verantwortung übernehmen. Es könnte
seine Partner schärfer kontrollieren, es könnte dafür sorgen, dass geltendes
Recht auch von ihnen eingehalten wird. Aber das würde Kosten verursachen, die
das hoch defizitäre Unternehmen natürlich lieber vermeiden will. Es ist eine
ganz simple Kosten-Nutzen-Rechnung. Schöne neue Welt!

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