
Jeder im EU-Parlament weiß es: Das Recht auf Asyl ist ein individuelles. Laut Genfer Flüchtlingskonvention, laut EU-Menschenrechtskonvention – die bekanntlich etliche EU-Staaten aber aktuellen „Erfordernissen“ anpassen wollen. Gemeint ist das Abschotten gegen als „irregulär“ betitelte Migranten. Eine weitere Etappe auf dem Weg hin zu diesen Anpassungsprozessen unter Ignoranz der menschenrechtlichen Grundsätze, denen man sich auf dem Papier noch verpflichtet sieht, absolvierte das EU-Parlament am Dienstag mit der Festlegung einer Liste sicherer Herkunftsländer.
Die Mehrheit dafür war überwältigend. Dass alle fünf fraktionslosen BSW-Abgeordneten das unterstützten, ist nicht mehr überraschend, aber eine Schande für sie selbst. Denn wie willkürlich die Auswahl der „sicheren“ Staaten ist, zeigt sich insbesondere an Tunesien, wo Menschenrechtsverletzungen gegen etliche Personengruppen gut dokumentiert sind. Behauptet die EU-Kommission, mit dem verschärften Asylsystem des Staatenbundes werde das individuelle Recht auf Asyl „uneingeschränkt gewahrt“, ist das eine glatte Lüge. Denn alle Vorhaben laufen auf Einschränkung und Abschaffung dieses Grundrechts hinaus.
Schon jetzt sitzen Tausende Geflüchtete jahrelang in Lagern auf griechischen Inseln fest, ohne Perspektive außer jener, irgendwann wieder in das Herkunftsland zurück zu müssen. Mit den neuen Maßnahmen sorgt die EU dafür, dass dieses Elend innerhalb ihrer Grenzen noch weniger als bisher sichtbar sein wird, indem man „Rückkehrzentren“ in „sicheren Drittstaaten“ baut. Grüne und SPD haben das, was sie im EU-Parlament ablehnten, übrigens auf nationaler Ebene in der Ampel-Koalition maßgeblich mit vorangetrieben, Abschiebelager inklusive.
Pressekontakt:
nd.DerTag / nd.DieWoche
Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
Original-Content von: nd.DerTag / nd.DieWoche, übermittelt durch news aktuell
